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Gilt afair seit 1997! Fragt sich nur, wann es die ... hinter ihren Lenkrädern kapieren? Dass ich von der Straße gedrängt und immer wieder genötigt werde, ist nämlich keine Ausnahme sondern Alltag...
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Die Gemeinden bestimmen die Verkehrsplanung kraft Verfassung. Wenn das Bundesverwaltungsgericht wichsen will, soll es dies in diskreter Abgeschiedenheit auf dem Klo tun, und die Außenwelt damit möglichst nicht behelligen.
Die Verkehrsplanung ist ein Verwaltungsakt. Und als solcher muss eine gerichtliche Überprüfung möglich sein - so ist das nun mal in einem Rechtsstaat.
Die Gemeinde ist bei der Verkehrsplanung natürlich an die Gesetze gebunden - und es entsprechen nur die wenigsten Radwege der Verwaltungsvorschrift VwV-StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz3). Unter "Zu § 2", ab Ziffer 9 kommt die "Checkliste".
Unter Ziffer 9 steht übrigens genau das, was das Gericht in seinem Urteil nennt:
Benutzungspflichtige Radwege [...] dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.
Die Verkehrsplanung ist ein Verwaltungsakt. Und als solcher muss eine gerichtliche Überprüfung möglich sein - so ist das nun mal in einem Rechtsstaat.
Die Gemeinde ist bei der Verkehrsplanung natürlich an die Gesetze gebunden - und es entsprechen nur die wenigsten Radwege der Verwaltungsvorschrift VwV-StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz3). Unter "Zu § 2", ab Ziffer 9 kommt die "Checkliste".
Unter Ziffer 9 steht übrigens genau das, was das Gericht in seinem Urteil nennt:
Benutzungspflichtige Radwege [...] dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.