http://www.br-online.de/ratgeber/verbrauchertipps/radfahrer-radweg-fahrrad-ID1302166189378.xml
Gilt afair seit 1997! Fragt sich nur, wann es die ... hinter ihren Lenkrädern kapieren? Dass ich von der Straße gedrängt und immer wieder genötigt werde, ist nämlich keine Ausnahme sondern Alltag...
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Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich für ALLE Verkehrtsteilnehmer für die ausgewiesene(n) Fahrspur(en).
Soweit richtig. Aber: Es gibt keine Vorschrift für einen (geeichten) Tacho am Rad. Woher soll der Radfahrer im Zweifelsfall also wissen, ob er die 30 km/h noch einhält?
Mit den 50 km/h dürfte es nur selten Probleme geben, aber die gelten nach § 3 (3) StVO ja eh nur für Kraftfahrzeuge... ;-)
Soweit richtig. Aber: Es gibt keine Vorschrift für einen (geeichten) Tacho am Rad. Woher soll der Radfahrer im Zweifelsfall also wissen, ob er die 30 km/h noch einhält?
Mit den 50 km/h dürfte es nur selten Probleme geben, aber die gelten nach § 3 (3) StVO ja eh nur für Kraftfahrzeuge... ;-)