Hallo Forum,
ich erinnere mich an einen Fall, als man Telefonterror noch mit Fangschaltungen begegnete. Die Gesprächvermittlung geschah fast zu 100% mechanisch.
Damals wurde eine Person wegen Telefonterrors angeklagt. Die Person behauptete jedoch durch mehrere Gerichtsinstanzen, dass sie es nicht gewesen sei. Man schaltete einen Gutachter ein und der belegte, dass bei der Speicherung/Ermittlung der Telefonnummer durchaus Fehler passieren können. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
30 Jahre später, IP-Speicherung.
Können hier auch Fehler bei der Feststellung der IP ( und Abspeicherung, Übertragung etc...........) auftreten?
Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht eine falsche IP-Ermittlung/Speicherung?
CPUs arbeiten auch nicht fehlerfrei; kein technisches System ist ohne Fehler.
Kann ein Abgemahnter sagen: Die IP wurde falsch ermittelt, gespeichert......?
Felix
P.S. Ich wurde nicht abgemahnt.
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Zumal IP6 ja genau auch ein verfahren zur Anonymisierung bereithält. Genau das Gegenteil (gesetzlich) zu regeln, wäre wirklich dumm.
Aus Sicht des Gesetzgebers wäre das doch sehr klug. Nichts ist unserem Überwachungsstaat ein größeres Gräuel als Anonymität und Wahrung der Privatsphäre des einzelnen.
CU
Olaf
Aus Sicht des Gesetzgebers wäre das doch sehr klug. Nichts ist unserem Überwachungsstaat ein größeres Gräuel als Anonymität und Wahrung der Privatsphäre des einzelnen.
CU
Olaf