Hallo Forum,
ich erinnere mich an einen Fall, als man Telefonterror noch mit Fangschaltungen begegnete. Die Gesprächvermittlung geschah fast zu 100% mechanisch.
Damals wurde eine Person wegen Telefonterrors angeklagt. Die Person behauptete jedoch durch mehrere Gerichtsinstanzen, dass sie es nicht gewesen sei. Man schaltete einen Gutachter ein und der belegte, dass bei der Speicherung/Ermittlung der Telefonnummer durchaus Fehler passieren können. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
30 Jahre später, IP-Speicherung.
Können hier auch Fehler bei der Feststellung der IP ( und Abspeicherung, Übertragung etc...........) auftreten?
Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht eine falsche IP-Ermittlung/Speicherung?
CPUs arbeiten auch nicht fehlerfrei; kein technisches System ist ohne Fehler.
Kann ein Abgemahnter sagen: Die IP wurde falsch ermittelt, gespeichert......?
Felix
P.S. Ich wurde nicht abgemahnt.
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Hi Felix,
ja die Ermittlung/Speicherung der IP ist häufig fehlerhaft.
Dazu hat es erst in neuerer Zeit auch Urteile gegeben.
Solltest mal danach googeln.
Hallo Felix,
auch die PC Welt ist nicht Unfehlbar, das zeigt uns das tägliche Leben.
Der Haken ist gesetzt, in der Registratur ist das gegen Teil der Fall.
Der Arbeiter meldet sich Ordnungsgemäß, beim erscheinen im Betrieb, mit seiner Stechkarte an und bekommt vom System Akustisch und Optisch die Bestätigung, aber unter kommen wird er vom System nicht eingetragen.
Leider keine Einzelfälle, auch die sogenannten zuverlässigen Systeme sind nicht Unfehlbar.
Die Hoffnung stirbt zu Letzt.
Problematisch ist dann nur, wenn ein Richter von der Unfehlbarkeit eines solchen Systems ausgeht, weil er nicht in der Lage ist, dessen Fehlbarkeit zu erkennen.
Und wenn der Beschuldigte dann auch nicht in der Lage ist, den Fehler zu beweisen.
Dann wird aufgrund von "Tatsachen" ein Urteil gefällt, die gar keine Tatsachen sind...
Gruß, mawe2
Ein ganz anderes Problem: Bei der Übermittlung der IP-Adresse gibt es gelegentlich Zahlendreher!
Da fragt bspw. ein Rechtsanwalt der MIFI bei einem ISP-Provider an, welcher Kunde zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse 123.465.789.0 innegehabt hat - Antwort vom Provider: gar keiner, die war zu der Zeit gar nicht vergeben.
Im Klartext: Wäre das zufällig nicht so gewesen, dann hätte der Provider die falschen Kundendaten herausgegeben.
Es kommt noch besser: Der zu Unrecht abgemahnte Kunde wird das natürlicht nicht auf sich sitzen lassen und seinerseits beim Provider nachhaken. Dann bekommt er aber die Auskunft: Sorry geht nicht, unsere Logfiles werden nach 7 Tagen gelöscht, Ihr Login vom 1. März ist nicht mehr verfügbar...
Schönen Dank auch!
CU
Olaf
Wir haben das ja schon desöfteren diskutiert:
Eine wirklich sehr problematische Sache....
Hier müsste eigentlich schleunigst eine zuverlässige Lösung herbeigeführt werden. Dieser von Dir beschriebene Zustand ist schlicht untragbar.
welcher Kunde zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse 123.465.789.0 innegehabt hat - Antwort vom Provider: gar keiner
Diese Adresse wird es ja bei IP4 auch nie geben ;-) Glück gehabt!
Gruß, mawe2
Du meinst jetzt aber sicherlich IPv6 ;-)
Ich mag gar nicht an die Folgen einer durch IPv6 immerhin technisch ohne weiteres möglichen Abschaffung der dynamischen IP-Adressen denken. Im Klartext: Es braucht nur einmal im Leben jemand - mehr oder weniger - zufällig meine IP-Adresse in die Finger zu bekommen, schon kann er mir bis an mein Lebensende nachstalken. Zumindest bis zum nächsten Providerwechsel - sofern man nicht verdonnert wird, seine IP-Adresse mitzunehmen.
CU
Olaf
Nein nein, ich meinte schon IP4! (Bei IP6 gibt es diese Adressen natürlich erst recht nicht.) Bei IP4 kann ja keiner der 4 Abschnitte größer als 256 sein.
Das mit der lebenslang festen IP-Adresse bleibt noch abzuwarten. Es wäre natürlich der Supergau. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich eintreten wird. Zumal IP6 ja genau auch ein verfahren zur Anonymisierung bereithält. Genau das Gegenteil (gesetzlich) zu regeln, wäre wirklich dumm.
Gruß, mawe2
Aus Sicht des Gesetzgebers wäre das doch sehr klug. Nichts ist unserem Überwachungsstaat ein größeres Gräuel als Anonymität und Wahrung der Privatsphäre des einzelnen.
CU
Olaf
Ein Schelm der Böses dabei denkt !
Lies mal dazu hier: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
MfG Dalai
"Können hier auch Fehler bei der Feststellung der IP ( und Abspeicherung, Übertragung etc...........) auftreten?"
- Bei der Feststellung nicht, wohl aber bei der Weiterverarbeitung
"Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht eine falsche IP-Ermittlung/Speicherung?"
Weiß keiner so genau !
"Kann ein Abgemahnter sagen: Die IP wurde falsch ermittelt, gespeichert......?"
Ja kann, nur nutzt es Ihm nicht, er muss es beweisen !
Ist aber schon schwierig, da die Original Logfiles meist nicht mehr existieren, dementsprechend hat auch ein Rechtsanwalt Probleme einen Mandanten zu verteidigen.