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Speicherung der IP fehlerfrei???

felix37 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ich erinnere mich an einen Fall, als man Telefonterror noch mit Fangschaltungen begegnete. Die Gesprächvermittlung geschah fast zu 100% mechanisch.
Damals wurde eine Person wegen Telefonterrors angeklagt. Die Person behauptete jedoch durch mehrere Gerichtsinstanzen, dass sie es nicht gewesen sei. Man schaltete einen Gutachter ein und der belegte, dass bei der Speicherung/Ermittlung der Telefonnummer durchaus Fehler passieren können. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

30 Jahre später, IP-Speicherung.

Können hier auch Fehler bei der Feststellung der IP ( und Abspeicherung, Übertragung etc...........) auftreten?

Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht eine falsche IP-Ermittlung/Speicherung?

CPUs arbeiten auch nicht fehlerfrei; kein technisches System ist ohne Fehler.

Kann ein Abgemahnter sagen: Die IP wurde falsch ermittelt, gespeichert......?

Felix

P.S. Ich wurde nicht abgemahnt.

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mawe2 Olaf19 „ Du meinst jetzt aber sicherlich IPv6 - Ich mag gar nicht an die Folgen einer...“
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Du meinst jetzt aber sicherlich IPv6

Nein nein, ich meinte schon IP4! (Bei IP6 gibt es diese Adressen natürlich erst recht nicht.) Bei IP4 kann ja keiner der 4 Abschnitte größer als 256 sein.

Das mit der lebenslang festen IP-Adresse bleibt noch abzuwarten. Es wäre natürlich der Supergau. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich eintreten wird. Zumal IP6 ja genau auch ein verfahren zur Anonymisierung bereithält. Genau das Gegenteil (gesetzlich) zu regeln, wäre wirklich dumm.

Gruß, mawe2
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Lies mal dazu hier: ... dalai