Hallo zusammen!
Es musste ja irgendwann so kommen - nun haben sich Abmahnwahn und Vernetzungswahn endlich gefunden, wenn auch nicht gesucht: http://business.chip.de/news/Abmahnwelle-Facebooks-quot-Like-quot-Button-bringt-aerger_47298693.html
Ich schlage mich nun wahrlich äußerst ungernst auf die Seite der Abmahner, hier aber könnten sie sogar ein Fünkchen recht haben. Mir geht dieser ganze I-like-it-Button-Fetischismus eh auf den Keks.
CU
Olaf
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und willst du das nicht, musst du "negative Feststellungsklage" erheben
nein mußt du nicht, das mußt du nur machen wenn du deine Unkosten erstattet haben willst falls sie die Abmahnung zurücknehmen. Den einen kosten Anspruch hat der Abmahner nicht.
Eine Abmahnung kann dich locker mal eben 3kEUR kosten.
Das liegt aber eher an der Schadensumme dann als an den Kosten für die Abmahnung, die man hier wohl knapp an die 200.000€ geht. Bei massenabmahnungen wie bei Filesharing, gibt es afaik sogar eine Gebührenobergrenze für die erste Abmahnung die unter den Satz liegt.
Und ja mit positiver Erstschätzung kann man die Gebühren hochtreiben, aber dann lohnt es sich in der Regel wieder zu verhandeln(gerne auch vorher mit den Anwalt der Gegenpartei, oder wenn das nicht klappt vor gericht).
nein mußt du nicht, das mußt du nur machen wenn du deine Unkosten erstattet haben willst falls sie die Abmahnung zurücknehmen. Den einen kosten Anspruch hat der Abmahner nicht.
Eine Abmahnung kann dich locker mal eben 3kEUR kosten.
Das liegt aber eher an der Schadensumme dann als an den Kosten für die Abmahnung, die man hier wohl knapp an die 200.000€ geht. Bei massenabmahnungen wie bei Filesharing, gibt es afaik sogar eine Gebührenobergrenze für die erste Abmahnung die unter den Satz liegt.
Und ja mit positiver Erstschätzung kann man die Gebühren hochtreiben, aber dann lohnt es sich in der Regel wieder zu verhandeln(gerne auch vorher mit den Anwalt der Gegenpartei, oder wenn das nicht klappt vor gericht).