An Weihnachten und über Silvester war ich ja wie berichtet in Unterfranken bei meinen Eltern und hatte erstmals ein Notebook dabei, mein kürzlich gebraucht gekauftes Thinkpad T61 (siehe Mein erstes Notebook).
Natürlich wollte ich auch Internet haben, aber meine Eltern haben keinen Internet-Anschluss. Als einzige Alternative blieb also ein "Surfstick". Die Dinger kosten ja nicht mehr der Welt. Aber: ich brauchte den Surfstick nur für knapp eine Woche. Ein langwieriger Mobile-Internet-Abovertrag war also Blödsinn, da ich nur sehr selten mobiles Internet brauche.
Klaus, ein Kumpel von mir, meinte ich könne einfach seinen Surfstick ausleihen, da er ihn grad ehe nicht brauchte. Das war so ein O2-Surfstick mit einer aufladbaren Prepaid-Karte drinnen. Ich brauchte also nur die Karte mit ausreichend Guthaben für ein "paar Tage" surfen aufladen und fertig. So ein Aufladen geht auch "am Arsch der Welt" ziemlich simpel - eine Bank mit einem Geldautomaten gibt es ja überall.
Und: ich wollte das Guthaben vom Stick erst vor Ort aufladen, weil meine Eltern in einer Ecke wohnen, wo der mobile Internet Ausbau nicht unbedingt sehr fortgeschritten ist. Ich wusste also vorab nicht, ob der O2-Surfstick dort überhaupt Sinn machen kann. Denn. auch ein Vorabcheck per "Verfügbarkeitsprüfung" im Internet bei O2 ergab, dass O2 für die genannte Adresse "nichts" garantiert. O2 habe ich vertraut, weil ich da seit Ewigkeit Handy-Kunde bin und eigentlich immer sehr zufrieden war.
Mir war klar, dass O2 nicht der billigste Prepaid-Mobile-Internet-Anbieter ist. Eine "Tagesflat" kostet 3,50 Euro, bei anderen Anbietern kriegt man die schon für rund 2 Euro. Ich dachte halt: ca 5 Tage = 5 x 3,50 Euro = 17,50 Euro, passt. Das war schon mal ein großer Denkfehler, denn aus den 5 Tagen wurden ein paar mehr:
http://www.nickles.de/user/images/14/2011-nickles-01.jpg
Ich mache es hier im Wohnzimmer jetzt mal kurz: mir haben sich die Zehennägel hochgebogen, als mir klar wurde, mit welchen dreckigen Maschen Surfstick-Anbieter bei Prepaid-Tarifen ihren Kunden die Kohle schamlos aus der Tasche saugen! Aktuell arbeite ich an einem umfangreichen Report über diese Surftstick-Abzocker, der hier in Kürze auf Nickles.de erscheint.
Über Eure Erfahrungen mit Mobile-Internet-Prepaid-Surfstick-Anbietern, würde ich mich hier natürlich schon mal sehr freuen!
Übrigens: Von dem gebrauchten Thinkpad T61 bin ich inzwischen restlos begeistert. Auch über gebrauchte Notebooks gibt es hier in Kürze einen sehr umfangreichen Schwerpunkt.
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Hallo, Oliver1977;
ja, als Rechtsanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung
stimme ich Dir voll zu: Unser Rechtssystem kennt
keine (!) Sammelklage. Hierzulande gilt die soge-
nannte Individualrechtstheorie. Das heißt, daß jeder
(allein) für sich entscheiden muß (bzw. kann, darf),
ob er seine eigenen rechtlich schützenswerten Inter-
essen verfolgen will oder nicht (= sogen. Privat-
rechtstheorie).
Gleichwohl kann man(n) wegen "desselben Sach-
verhalts" auf Klägerseite mehrere Kläger (als sogen. Streitgenossen) an einem Rechtsstreit
beteiligen. (Steht so in den §§ 59, 60 ff. der ZPO =
Zivilprozeßordnung drin)
Dann sollte aber der Stick bei demselben Verkäufer
gekauft worden sein, sonst macht die prozessuale
Verbindung von zwei Klägern in einem Verfahren
keinen Sinn !
Bitte, hier nicht von "Nebenkläger" schreiben.
Warum ?
Das ist eindeutig ein Begriff aus dem Strafprozeß-
recht und beinhaltet die Beteiligung eines Opfers
als "Partei" im Strafprozeß. (geregelt
ist das in den §§ 395 - 406 h StPO).
Wir sind jedoch hier
im Zivilprozeß, weil es vorliegend um Wandelung
eines Kaufvertrages und um Schadensersatz aus
demselben geht; keinesfalls jedoch zB
um Raub, Giftbeibringung oder die
Vorbereitung eines Angriffskriegs gegen
die Bundesrepublik Deutschland !
Bitte, keine jurist. Tips geben, wenn man nicht Jura
studiert hat ! Damit wird nur ein Riesenflurschaden
verursacht, der meistens größer ist, als es die ganze
Angelegenheit überhaupt wert ist !
Es grüßt der Notar !