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Beispielhafte Volksverbundenheit

jueki / 106 Antworten / Flachansicht Nickles

Lars Lindemann, Bundestagsabgeordneter und Gesundheitsexperte der FDP:
Die Kranken sollen die Arztkosten, erst einmal in ländlichen Gegenden, selbst bezahlen.
Können ja später ihr Geld wieder zurückholen...
Man sollte eine Art Idiotentest bei denen, die uns, das Volk vertreten, einführen.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 REPI „ Wer privat versichert ist, muss wohl auch eine bestimmte Einkommensgrenze...“
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Wer privat versichert ist, muss wohl auch eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten um dies überhaupt sein zu können.

Nein. Es genügt, selbständig zu sein.

Wie macht das aber ein ALG II Empfänger oder Jemand mit einem Stundenlohn weit unter 10 €?

In allen solchen Systemen werden für soziale Härtefälle Sonderlösungen eingebaut.

Außerdem ist der Stundenlohn nicht wichtig sondern das gesamte Monats- (oder Jahres-) Einkommen.

Ein Stundenlohn von 10 EUR kann ein sehr ordentliche Einkommen bedeuten, wenn man z.B. 50 Std. pro Woche arbeitet und das 4 Wochen im Monat. Dann hat man ein monatliches Brutto von ca. 2000 EUR! Viele Leute haben deutlich weniger als die Hälfte und kriegen trotzdem keine Aufstockung.

Demgegenüber wäre ein Stundenlohn von 50 EUR natürlich oberflächlich betrachtet höher. Wenn man den aber nur an 4 Stunden im Monat verdient, hat man nur 200 EUR! Dann kriegt man sogar eine Aufstockung.

Daher macht es auch keinen Sinn, einen gesetzlichen Mindest-(Stunden-)Lohn einzuführen, ohne auch eine gesetzliche Mindest-Arbeitszeit pro Monat zu definieren! Im Zweifelsfall ist jeder noch so hohe Stundenlohn zu wenig, um davon leben zu können.

Gruß, mawe2
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