Hallo,
ich habe von Nümann + Lang eine Abmahnung von Unerlaubter Verwertung urheberrechlich geschützter Tonaufnahmen erhalten.
Nun soll ich einen Betrag von 450 Euro zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Die Künstlergruppe ist Culcha Candela ( Monsta )
Bis heute kannte ich weder noch den Künstler noch das Lied !
Was ich nun bisher im Internet finden konnte war das es von dem Anwalt viele Abmahnungen verschickt werden und das er mit evidenzia zusammen arbeitet. Wobei das Programm von evidenzia nicht einmal mit rechtens zu geht.
Durch ein Video hatte ich von einen Anwalt gehört der eine Hotllein hat, ich hatte mich an die gewendet und schon hatte ich eine Anwältin die mir gleich sagte, das sie mich Vertreten will und dazu noch gesagt hätte das sie mir ein Rechtspacket in Wert von 500 Euro verkaufen will um mich zu Vertreten. Ihre Aussage war, das es sein könnte das ich noch weiter solcher Briefe erhalte. Ihre Meinung war dazu das sie den Betrag auf die häfte für Nümann + Lang reduziert werden soll und das eine abgewandlelte Unterlassungserklärung zu den geschickt werden muß.
Mir kommt das alles etwas sehr komisch vor da sie eher den Eindruck erweckte das Sie auch nur Provit machen will.
Jetzt weiß ich auch nicht wirklich was ich machen soll da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Die Firma Evidenzia scheint auch nicht seriös zu sein wie ich aus einigen Videos gesehen habe, sowie auch Nümann + Lang.
Es gibt doch Datenschutz ? Wobei ich mich so ziehmlich Hintergangen fühle, da das Größenverhältnis zu wirklichen Verbrechen sehr übertrieben ist. Sicher hatte ich auch eine WLAN Schutz, aber zu huntert prozent ist das ja auch nicht gesichert vor Angriffen von außen
Vieleicht hat jemand Erfahrungen und weiß was man machen kann ?
Nicht reagieren ?
Anwalt ?
Oder woher haben die meine Adresse?
Wie kann ich das gegenteil Beweisen ?
Ich danke für jede Antwort
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Im Strafrecht gäbe ich Dir Recht, weil dort Vorsatz nötig wäre. Zivilrechtlich entsteht aber dennoch ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers.
unterlassung haber kein Schadensersatz anspruch, in den Fall müßt er dich erstmal auf den Fehler hinweisen.
Es wird ja nicht der Download abgemahnt, sondern die Verbreitung (also der gleichzeitig stattfindende Upload). Zu dieser Verbreitung haben die Betreffenden gerade kein Recht. Siehe dazu auch hier: http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn-vertrag-geleaked-2008-08-18/
vor gericht kenn ich aber bisher nur leecher aussagen, auch wenn sie zu den Methoden oft schweigsam sind,
Wenn Du der Compilation (also z.B. "Bravo Hits 597") einen Track hinzufügst, bleibt das Problem der fehlenden Verwertungsrechte an den anderen Titeln ja erhalten. Möglicherweise kommt dann noch ein weiterer Verstoß dazu, weil ein urheberrechtlich geschütztes Gesamtwerk unbefugt verändert wurde (§§ 14, 23 UrhG). Auf jeden Fall birgt dieses Szenario unkalkulierbare juristische Risiken.
Du kannst es ja bravohits 23 + Tritratrullala nennen, und bei den Compilations ist es ja grade so das oft verschiedene Kanzleien die rechte an den Titel haben - also Kanzlei A evtl. Lied 3 und 4 Downloaden(und anbieten siehe dein Link oben) darf aber die Lieder 1 bis 5 rechtlich Kanzlei B gehören die Kanzlei A verfolgen dürfte. Machen tun sie es nicht, da sie gemeinsam mehr Erfolg haben. Wenn jetzt aber die Kompilation mit Trulala abgemahnt wird und der Künstler nicht mitspielt, ist der Verstoß der abmahner schon in der Abmahnung belegt und somit kann Kanzlei C die dem Künstler vertritt Knazlei A und B Feuer untern hinter machen.
Zudem bezweifel ich, das das gesamtwerk zerstört wird wenn man in einer Container eine zusätzliche MP3 packt.
unterlassung haber kein Schadensersatz anspruch, in den Fall müßt er dich erstmal auf den Fehler hinweisen.
Es wird ja nicht der Download abgemahnt, sondern die Verbreitung (also der gleichzeitig stattfindende Upload). Zu dieser Verbreitung haben die Betreffenden gerade kein Recht. Siehe dazu auch hier: http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn-vertrag-geleaked-2008-08-18/
vor gericht kenn ich aber bisher nur leecher aussagen, auch wenn sie zu den Methoden oft schweigsam sind,
Wenn Du der Compilation (also z.B. "Bravo Hits 597") einen Track hinzufügst, bleibt das Problem der fehlenden Verwertungsrechte an den anderen Titeln ja erhalten. Möglicherweise kommt dann noch ein weiterer Verstoß dazu, weil ein urheberrechtlich geschütztes Gesamtwerk unbefugt verändert wurde (§§ 14, 23 UrhG). Auf jeden Fall birgt dieses Szenario unkalkulierbare juristische Risiken.
Du kannst es ja bravohits 23 + Tritratrullala nennen, und bei den Compilations ist es ja grade so das oft verschiedene Kanzleien die rechte an den Titel haben - also Kanzlei A evtl. Lied 3 und 4 Downloaden(und anbieten siehe dein Link oben) darf aber die Lieder 1 bis 5 rechtlich Kanzlei B gehören die Kanzlei A verfolgen dürfte. Machen tun sie es nicht, da sie gemeinsam mehr Erfolg haben. Wenn jetzt aber die Kompilation mit Trulala abgemahnt wird und der Künstler nicht mitspielt, ist der Verstoß der abmahner schon in der Abmahnung belegt und somit kann Kanzlei C die dem Künstler vertritt Knazlei A und B Feuer untern hinter machen.
Zudem bezweifel ich, das das gesamtwerk zerstört wird wenn man in einer Container eine zusätzliche MP3 packt.