Hallo,
ich habe von Nümann + Lang eine Abmahnung von Unerlaubter Verwertung urheberrechlich geschützter Tonaufnahmen erhalten.
Nun soll ich einen Betrag von 450 Euro zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Die Künstlergruppe ist Culcha Candela ( Monsta )
Bis heute kannte ich weder noch den Künstler noch das Lied !
Was ich nun bisher im Internet finden konnte war das es von dem Anwalt viele Abmahnungen verschickt werden und das er mit evidenzia zusammen arbeitet. Wobei das Programm von evidenzia nicht einmal mit rechtens zu geht.
Durch ein Video hatte ich von einen Anwalt gehört der eine Hotllein hat, ich hatte mich an die gewendet und schon hatte ich eine Anwältin die mir gleich sagte, das sie mich Vertreten will und dazu noch gesagt hätte das sie mir ein Rechtspacket in Wert von 500 Euro verkaufen will um mich zu Vertreten. Ihre Aussage war, das es sein könnte das ich noch weiter solcher Briefe erhalte. Ihre Meinung war dazu das sie den Betrag auf die häfte für Nümann + Lang reduziert werden soll und das eine abgewandlelte Unterlassungserklärung zu den geschickt werden muß.
Mir kommt das alles etwas sehr komisch vor da sie eher den Eindruck erweckte das Sie auch nur Provit machen will.
Jetzt weiß ich auch nicht wirklich was ich machen soll da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Die Firma Evidenzia scheint auch nicht seriös zu sein wie ich aus einigen Videos gesehen habe, sowie auch Nümann + Lang.
Es gibt doch Datenschutz ? Wobei ich mich so ziehmlich Hintergangen fühle, da das Größenverhältnis zu wirklichen Verbrechen sehr übertrieben ist. Sicher hatte ich auch eine WLAN Schutz, aber zu huntert prozent ist das ja auch nicht gesichert vor Angriffen von außen
Vieleicht hat jemand Erfahrungen und weiß was man machen kann ?
Nicht reagieren ?
Anwalt ?
Oder woher haben die meine Adresse?
Wie kann ich das gegenteil Beweisen ?
Ich danke für jede Antwort
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
THX out-freyn, deine Einschätzungen zu Rechtsthemen sind immer wieder lehrreich und lesenswert (gilt übrigens auch für den Kollegen Max Payne ;-))
Der ermittelte Anschlussinhaber ist dann in einer schwierigen Situation: Egal ob er selber der Täter ist oder nicht, sieht er sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, da es im Zivilrecht nicht auf das Verschulden ankommt.
Schlimm finde ich, dass diese vermeintlichen Anschlussinhaber oft aufgrund von Zahlendrehern bei der IP-Adresse falsch ermittelt werden. Somit gerät einer völlig unvermittelt in die Mühlen der Justiz, ohne dass er sich je etwas hat zuschulden kommen lassen.
Dies [gewerbliches Ausmaß] wird i.d.R. dann bejaht, wenn ein komplettes Album bzw. ein Sampler heruntergeladen wird.
Abgesehen davon, dass ich es leicht erheiternd finde, von "Gewerbe" zu sprechen, wenn jemand gerade mal 1 Album geladen hat - zumindest im Fall von Samplern ist die Sache dann einfach. Da ist immer so viel Mist drauf - egal welchen Musikgeschmack man hat - dass man mit dem Download höchstens eines halben Samplers immer noch bestens bedient ist.
CU
Olaf