"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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Was ich ach problematischer beim Vorgehen fand, das hier einen "Datendieb" unsummen gezahlt wurden um an die CDs zu kommen. Den das ist imho wirklich nicht grade rechtstaatlich, auch wenn es sicher ein gutes Geschäft war.