"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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Hallo
es geht um die Abwägung persönlicher Rechte gegen Nutzen für die Allgemeinheit.
Das muß in jedem Fall geprüft und abgewogen werden.
Ich sage in diesem Fall : Bravo !!
mfg
mlh