Zunächst sind nur schriftliche Verfügungen zu beachten, was im Gesetzgebungsverfahren nicht unumstritten war. Das Dokument richtet sich nach dem Gesetz auch nicht unmittelbar an den Arzt, sondern an den Betreuer des Patienten. Der ist immer von Gesetzes wegen zu bestellen, wenn der Patient nicht geschäftsfähig ist. Der Betreuer prüft dann, "ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen". Ist das der Fall, dann "hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen". Das heißt: Der Betreuer - oft ein Angehöriger, manchmal auch ein von Gerichten bestellter Anwalt - muss zunächst schauen, ob die Verfügung beispielsweise wirklich die Behandlung nach einem Schlaganfall betrifft, den sein Schützling erlitten hat. Wenn ja, muss er im zweiten Schritt dann vom Arzt eine bestimmte Art von Behandlung verlangen, die festgelegt ist.
Ein paar Tipps dazu kannst du hier finden. [url=http://www.patientenverfuegung24.com/]Patientenverfügungen[/url]