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neanderix mawe2 „Zitat Wikipedia: Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung...“
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Die Fragen stellen sich nicht, weil die Richter, übrigens auch die Bundesrichter, anders argumentieren:

danach haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich für alle Rechtsverletzungen, die über seinen Anschluss begangen werden.
Notfalls wird das über die "Störerhaftung" konstruiert. Damit greift hier das Haftungsprivileg von Minderjährigen nicht und, im Gegensatz zu allen anderen Taten haften hier Eltern grundsätzlich für ihre Kinder.

Einzige Chance als Elternteil: den PC deiner Sprößlinge so konfigurieren (unter Nutzung von Zusatzsoftware) dass diese nur *freigegebene* Seiten besuchen können. Also Whitelist - alles was ich nicht erlaubt habe, ist verboten.

Das auf diese Weise die Kinder schon mal daran gewöhnt werden sollen, was ihnen blüht, wenn sie erst erwachsen sind (hinnehmen, dass der "große Bruder" ihren Internetzugang kontrolliert) ist nur ein böses Gerücht..

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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