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mawe2 TAsitO „Hallo . Aber gibt es nicht ein Schreiben wo Kinder eben nicht rechtskräftig...“
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Zitat Wikipedia:

"Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), es sei denn, die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können.

Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre."


Es stellen sich zwei Fragen:

1. Kann man einem Zwölfjährigen unterstellen, dass er das Unrecht (des Urheberrechtsverstoßes) einsehen kann oder nicht? Das muss ein Richter beurteilen und das ist sicher nicht bei allen Zwölfjährigen gleichermaßen zu bewerten.

2. Falls es auf die Verletzung der Aufsichtspflicht hinausläuft: Was ist "richtige Aufsicht" in diesem Falle? Ist es Eltern zuzumuten, permanent mit dem Kind gemeinsam am Rechner zu sitzen und jeden Klick zu beobachten? Oder widerspricht das der Lebenswirklichkeit? Auch hier muss ein Richter entscheiden.

Einfach so zahlen würde ich auf keinen Fall.

Gruß, mawe2

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