Guten Abend,
soeben bin ich auf folgenden Link gestoßen
http://cgi.ebay.de/Apple-iPad-Wi-Fi-3G-16GB-Original-Verpackung-/300470988013?pt=DE_Technik_Computer_Peripherieger%C3%A4te_Notebooks&hash=item45f5776ced
obwohl extra ausgewiesen wird, dass es sich lediglich um eine Verpackung handelt, wird fleißig geboten.
Gruß
Rolli
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Prinzipiell hast Du Recht.
Aber wo zieht man dann die Grenze?
Es können ja auch andere Artikel verkauft werden, die jemandem, der nicht richtig liest etwas anderes suggerieren als jemandem, der richtig liest.
Beispiel:
Ich verkaufe ein leeres PC-Gehäuse. Sieht auf dem Foto natürlich genauso aus wie ein normaler PC...
Ich schreibe als Überschrift "PC-Gehäuse". Ist das dann schon Betrug, weil nicht der Begriff "Gehäuse" zuerst steht?
Aber wenn ich "Gehäuse-PC" schreibe, finde ich das noch viel irreführender...
Im Angebotstext schreibe ich jetzt ganz klar, dass es nur das Gehäuse ist und kein kompletter PC. Was soll ich tun, wenn einige Leute sich das nicht durchlesen und letztendlich für das Gehäuse so viel bieten, wie für einen PC??
Ich will damit sagen, dass es hier nicht nur um Kartons geht, sondern dass auch andere Auktionen fehlgedeutet werden können, wenn der Käufer die Beschreibung nicht (richtig) durchliest.
Sollte man vielleicht oben immer drüber schreiben:
"Für diese Auktionen werden nur Gebote angenommen, von Menschen die lesen können und die auch nicht zu faul sind, die Artikelbeschreibung KOMPLETT durchzulesen." ?
Sicher ist die Einordnung in bestimmte Kategorien wichtig. Aber da kann dem Verkäufer (etwa aus Unkenntnis) auch mal ein Fehler unterlaufen. Ist das dann gleich Betrug?
Gruß, mawe2