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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
Olaf19 PTEulenspiegel „dass sich eine juristische Mindermeinung auf Wikipedia verirrt, spricht gegen...“
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Woher weißt du, dass es sich um eine "Mindermeinung" handelt? Wer sagt mir, dass die Mehrheit der Juristen deine Auffassung stützt?

Und natürlich erwirbst Du bei einer CD mit Musik oder einer DVD mit Film auch nur das Abspielrecht und nicht das Recht an der abzuspielenden Musik, das muss doch garnicht erst erwähnt werden

Warum müsssen solchen Banalitäten dann bei Software immer und immer wieder erwähnt werden? Außerdem beantwortet es nicht meine Frage, warum Anbieter anderer Formen von geistigem Eigentum es nicht genau so machen, also ihren CDs und DVDs entsprechende Knebelverträge beilegen. Wer dann immer noch die Folie aufreißt, erkennt damit an, dass... usw.

Du erwirbst auch nicht das Recht, DEN FILM oder DIE MUSIK weiterzuverkaufen, sondern nur den Träger der Abspielmöglichkeit darfst Du weitergeben,...

DAS SCHREIBE ICH DOCH DIE GANZE ZEIT, dass es mir - und sicherlich auch anderen - gar nicht darum geht, die *Urheberrechte* an den Werken zu erwerben. Du konstruierst hier ein Szenario, das für die Praxis ohne Belang ist. Wer einen Tonträger kauft, der will die Musik anhören - wer eine DVD kauft, will den Film gucken - wer ein Softwarepaket kauft, will das Programm installieren und laufenlassen.

Kopieren war ebenfalls nicht unser Thema, insofern gehen deine Hinweise dazu, sowohl bei der Musik als auch bei der Software, am Thema vorbei. Im übrigen ist das Thema Kopieren durch das Urheberrecht geregelt und nicht durch irgendwelche EULAs, auch wenn sicherlich dazu immer etwas drinsteht. Also der Gesetzgeber bestimmt was Sache ist und nicht der Hersteller.

Im Wesentlichen beschränkst du dich darauf, Fragen zu beantworten, die kein Mensch gestellt hat und deren Antworten sich von selbst verstehen. Im Kern der Sache hast du mich bislang überhaupt nicht widerlegt.

CU
Olaf

P.S. "Am Material kleben" tun die Leute, die ernsthaft vorrechnen, wie viel ein CD-Rohling kostet und herumjammern, dass eine kommerzielle Musik-CD im Laden 16,99 kostet. So etwas lese ich hier über die Jahre immer wieder, und das ärgert mich die Platze, weil hier eine geistige Leistung komplett missachtet wird, wenn nicht verachtet... interessanterweise kommen solche Vergleiche bei Software nicht. Jedenfalls hat hier noch keiner moniert, dass ein Windows Ultimate nicht teurer sein dürfe als ein Home Basic, weil ja CD-Plastik, Handbuch-Papier und Kartonpappe das Gleiche kosteten. Bei Musik und auch Filmenn wird komischerweise so gerechnet....

P.P.S. Mein Gehör ist kein totes Material :-o
...jetzt schweife ich ab ;-)

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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*PLONK* Olaf19