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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
Olaf19 PTEulenspiegel „schade, Olaf19, da warst Du mit Deinen Beispielen Sessel, Cola-Flasche auf dem...“
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Tag Eulenspiegel, nachdem ich deine Beiträge ein Weilchen auf mich habe wirken lassen...

Denke bitte nicht, dass du hier sinnlos gegen eine Wand schreibst - ich verstehe durchaus, was du meinst. Nur, verstehen ist das eine - davon überzeugt werden das andere. Und deswegen:

Das Ziel des SESSELFLASCHENBRÖTCHENkaufs ist der Gebrauch/Verbrauch des MATERIELLEN Kaufgegenstandes. Das Ziel des Programm"kaufs" ist NICHT die Benutzung des materiellen Trägers als solchem, sondern der "Idee", die der Träger beherbergt. Und der Ideenerzeuger will dir zum Zerplatzen nicht seine Idee verkaufen

...und genau das hat niemand gefordert. Hier werden Unterschiede zwischen Software und anderen Verbrauchsgütern herbeikonstruiert, die es gar nicht gibt. Jedem Gebrauchsgegenstand liegt eine "Idee" zugrunde, ein Design, eine Rezeptur, ein Konstruktionsplan - ganz gleich, ob das ein besonderer Geschmack, schönes Aussehen, bequemes Sitzen oder eine sonstwie geartete Funktionalität das ist. Keine Ware auf der Welt wird "um ihrer selbst", nur wegen ihres Materialwertes gekauft. Die Sonderstellung, die die Softwarehersteller für sich in Anspruch nehmen, ist weder redlich noch realistisch.

...sondern das Recht zur Nutzung NICHTEXKLUSIV. Das verkauft er auch nur Dir und nicht Deinem Nachbarn.

Hypsch... erst "NICHTEXKLUSIV", und dann aber: "NUR DIR" und nicht den anderen :-D Und auch hier wieder: "Exklusiv"rechte hat kein Mensch gefordert - und braucht auch kein Mensch. Im Gegenteil! Dann wäre der Gebrauchtverkauf nämlich tatsächlich verboten.

Im wirklichen Leben läuft das ganz anders ab. Ein Softwarehersteller macht Tausende seiner Softwarepakete fertig und verteilt sie kreuz und quer, landauf landab über Ladengeschäfte und Versandhändler. Ich gehe in den Laden, zeige auf ein Paket und sage "das will ich haben", oder noch einfacher. Ich nehme es mir selbst aus dem Regal, gehe zur Kasse und bezahle. Und dann ist dieses Paket mein Eigentum, und ja - jetzt kann ich es nutzen wie es mir beliebt, und zwar im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber vorgibt und nicht etwa der Hersteller.

Der Hersteller weiß doch gar nicht, wer in den Laden geht und seine Sachen kauft, und das geht ihn auch gar nichts an. Wenn der Hersteller sagt, ich möchte nicht, das Neonazis/Ultralinke/Türken/Juden mit meiner Software arbeiten, dann hat er beim oben geschilderten Vertriebsweg gar keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Also nichts war's mit der "individuellen" Einräumung eines Nutzungsrechts.

Du musst Dich daran halten oder den Nutzungsvertrag NICHT abschließen oder einen anderen Vertrag aushandeln. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Richter in D oder USA diesen VERTRAGSINHALT auch durchsetzt, denn er ist weder sittenwidrig noch verstößt er gegen das AGB-Gesetz.

Das ist der letzte Knackpunkt: Ich habe mit dem Hersteller genau gar keinen Nutzungs- oder sonstigen Vertrag ausgehandelt oder abgeschlossen. Ich habe einen Kaufvertrag mit meinem Händler.

Erst wenn ich das Softwarepaket nach Hause getragen und die Verpackung aufgerissen habe, erfahre ich zu meinem Erstaunen, dass der Hersteller mir plötzlich einen weiteren Vertrag unterjubeln will, von dem ich bis dato offiziell noch gar nichts gewusst habe. Inoffiziell schon, weil ich so ein gut informierter Mensch bin, aber ist es wirklich zumutbar, dass jeder von uns den Beipackzettel einer Ware kennen muss, bevor er die Ware kauft?

Was passiert denn eigentlich, wenn ich mit den Nutzungsbedingungen / Lizenzvertrag nicht einverstanden bin? Soll ich die Software dann wieder zum Händler tragen und mein Geld zurückverlangen? Muss er mir das zurückerstatten, für ein gebrauchtes Produkt mit beschädigter Originalverpackung?

Wie anders sähe es aus, wenn der Hersteller seine Software nur direkt vertriebe und tatsächlich mit jedem Käufer einen individuellen Vertrrag abschlösse! - tut er aber nicht.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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*PLONK* Olaf19