Post von Abmahnanwälten.
Einen schönen guten Abend erst einmal an Euch alle.
Bisher dachte ich immer es erwischt immer nur andere aber diesmal bin ich auch dran.
Habe jetzt schon 4 Briefe von U+C Rechtsanwälte erhalten wo mir vorgeworfen wird das ich eine Urheberrechtsverletzung
begangen haben soll. Es soll sich immer um einen Pornofilm handeln (4 mal verschiedene).
Die ersten 2 Abmahnungen sind vom 30.08., die nächste vom 08.09 und die letzte ist vom 09.09., jeweils das Datum an dem der Brief erstellt wurde.
Also ich war schon erstaunt über diese Masse in der kurzen Zeit!
Ich gebe zu, ich gehe auf Torrent Download Seiten aber da suche ich meistens nach Dokus die im TV liefen und die ich mir nicht ansehen konnte.
Ich benutze hierzu die Seiten torrent.to und bitreactor.to. Auf anderen Seiten bewege ich mich nicht!
Und nun kommts.
Ich soll am 02.09. den Porno Anal.Acrobats.5.DiSC1.XviD-SWE6RUS runtergeladen haben, um 21:38:40, mit meiner IP.
Schaue in meinen Router nach und siehe da die IP stimmt.
Traue dem Braten aber immer noch nicht und begebe mich auf die 2 besagten Torrent Seiten und gebe in der Suchmaske den besagten Film ein.
Ergebniss: NIX
Auch bin ich mir sicher das ich die anderen 3 Pornos nie runtergeladen habe.
3 der Filme werden von der Firma DigiProtect angemahnt und der andere von der Firma Multi Media Verlag GmbH.
Was mich auch verwundert ist die schnelligkeit der Ermittlung.
Bei den ersten 3 Abmahnungen hat man nur 2 Wochen gebraucht um einen Richterlichen Beschluss zur Ermittlung der IP zu erhalten und bis zum erlangen der Daten vom Provider.
Bei der letzen Abmahnung soll das schon innerhalb von 7 Tagen funktioniert haben, wobei die Verletzung am Donnerstag, 02.09. um 21:38 Uhr festgestellt wurde, dann das Wochenende dazwischen lag und schon am Donnerstag dem 09.09 die Abmahnung an mich geschrieben wurde. Das sind für mich effektiv 4 Tage an denen der Antrag beim Richter abgesegnet worden sein soll und mein Provider die Daten ermittelt haben soll.
Sind unsere Richter bzw. Gerichte wirklich so schnell??? Ist mein Provider auch so eifrig und gibt seine Kundendaten in Windeseile herraus???
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, gerade im Fall des letzten Vergehens das ich begangen haben soll stinkt mir der Fisch am meisten!
Ich könnte an Eides statt versichern das ich das nicht runtergeladen habe!!!
Auch schliese ich aus das sich jemand über das WLan Zugang verschaft hat, denn das habe ich eigentlich mit einem langen aus Zahlen und Buchstaben versehenen Passwort geschützt.
Habe mich auch schon zu den Anwälten im Netz belesen, die gehören wohl mit zur Elite der Abmahnerbande.
Ach ja, es handelt sich immer um einen Betrag von 650,--€. Die Zahlfristen sind auch ein Traum. Brief heute am Sonnabend erhalten und am Donnerstag soll das Geld schon bei denen auf dem Konto sein!
Und jetzt rede ich mal so richtig Deutsch:
Diese Abmahner kotzen mich an! Ich Scheiße auf deren Abmahnungen! Entweder die zerren mich vor Gericht und wir klären das dort oder die sollen Ihre verlogenen Schnauzen halten. Hui, jetzt ist mir wohler!!!!!!!
Von mir bekommen die nix, ich lasse mich doch von solchen Pseudoanwälten nicht einschüchtern.
Wer weiß wo die immer meine IP her haben, aber zu 100 Prozent nicht von solchen Downloads.
Musste ich jetzt einmal los werden, sonst wäre ich heute Nacht geplatzt im Bett, vor Wut.
Hat von Euch eigentlich auch jemand solche netten Briefe von diesen U+C Schurken erhalten.
Würde mich darüber gerne mal austauschen.
CU
Cybercrown
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Verfügung und Herausgabe innerhalb von 4 Tagen funktionieren kann.
Es gibt Gerichte, wie z.B. LG Köln, die die Auskunft nach §101 UrhG quasi automatisiert haben, da können diese auch schon innerhalb eines Tages fertig sein. Bei tausenden von Abfragen pro Monat wird da niemand den Fall wirklich nachprüfen, bzw. strafrechtlich für den Staatsanwalt uninteressant.
http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php
Mich würde es nicht wundern, wenn bestimmte Gerichte und Richter von dieser Branche geschmiert werden. LG Hamburg muss man da wohl nennen ...
Vorallem die Interpretation des Uploads einer Datei als ein Fall im "gewerblichen Ausmaßes" (Abs1 §101 UrhG) lässt tief blicken.
Mittlerweile ist ja bekannt, dass das Model der Massenabmahnungen darauf beruht, dass es schon jemanden gibt der das Zahlen wird. Die meisten haben Angst und keine Ahnung vom Gesetz - vorallem wirken die meisten Abmahnungen sehr einschüchternd, da die Zahlen total übertrieben sind.
Die Unterlassungserklärung sollte man auf keinen Fall unterscheiben - das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Vor allem droht bei Zuwiderhandlung eine sehr Hohe Strafe - halt noch ein Einschüchterungsversuch. Es besteht die Möglichkeit eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ......
Die einfachste Lösung ist nicht zu reagieren, solange nichts offizielles von einem Gericht kommt und das wird sicherlich nicht passieren.
Du kannst ja selber Schritte einleiten: Anzeige wegen (versuchten) Betrugs und Nötigung, dafür musst du natürlich "Beweise" vorlegen können, das wird vermutlich schwierig.
Es gibt Gerichte, wie z.B. LG Köln, die die Auskunft nach §101 UrhG quasi automatisiert haben, da können diese auch schon innerhalb eines Tages fertig sein. Bei tausenden von Abfragen pro Monat wird da niemand den Fall wirklich nachprüfen, bzw. strafrechtlich für den Staatsanwalt uninteressant.
http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php
Mich würde es nicht wundern, wenn bestimmte Gerichte und Richter von dieser Branche geschmiert werden. LG Hamburg muss man da wohl nennen ...
Vorallem die Interpretation des Uploads einer Datei als ein Fall im "gewerblichen Ausmaßes" (Abs1 §101 UrhG) lässt tief blicken.
Mittlerweile ist ja bekannt, dass das Model der Massenabmahnungen darauf beruht, dass es schon jemanden gibt der das Zahlen wird. Die meisten haben Angst und keine Ahnung vom Gesetz - vorallem wirken die meisten Abmahnungen sehr einschüchternd, da die Zahlen total übertrieben sind.
Die Unterlassungserklärung sollte man auf keinen Fall unterscheiben - das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Vor allem droht bei Zuwiderhandlung eine sehr Hohe Strafe - halt noch ein Einschüchterungsversuch. Es besteht die Möglichkeit eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ......
Die einfachste Lösung ist nicht zu reagieren, solange nichts offizielles von einem Gericht kommt und das wird sicherlich nicht passieren.
Du kannst ja selber Schritte einleiten: Anzeige wegen (versuchten) Betrugs und Nötigung, dafür musst du natürlich "Beweise" vorlegen können, das wird vermutlich schwierig.