Hallo zusammen!
Auch nicht schlecht: Da verkauft einer auf ebay einen Mac Pro, ist angemeldet als gewerblicher Verkäufer unter einem Benutzernamen, der auch ganz nach Händler klingt. Er beschreibt den Rechner ausführlich und akribisch, stellt wirklich schöne Fotos ein und dann...
- Paukenschlag -
...ganz am Ende der Auktion der Hinweis auf Ausschluss von Rücknahme, Gewährleistung und(!) Garantie (kein Witz!), weil es ein Privatverkauf ist. Hammer, oder?
Ich meine, ein gewerblicher Händler hat ja auch so etwas wie ein Privatleben, vielleicht gehört ihm das Teil wirklich persönlich. Aber dann kann er es doch nicht unter seinem Händler-Account einstellen? Immerhin, im Info-Kästchen oben rechts steht "angemeldet als: gewerblicher Händler". Nach meinem ebay-Verständnis darf sich das nicht mit der Artikelbeschreibung "beißen".
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Grüß dich Bergi, das ist aber noch ein etwas anders gelagerter Fall:
Der Verkäufer hätte nicht eindeutig klargemacht, dass sich sein Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und nicht auch an
private Verbraucher richte. Der Versuch, die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auszuschließen, "stellt einen Wettbewerbs-
verstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat".
Da müsste man das Angebot schon konkret vor sich haben um einschätzen zu können, ob es eindeutig deklariert war oder nicht.
In meinem Beispiel richtet sich die Auktion durchaus an private Endverbraucher, nur ist der Verkäufer als gewerblicher Händler angemeldet, deklariert diese Transaktion gegen Ende der Beschreibung aber als privat. Da gebe ich unserem Hausmeister recht - dann muss er sich für private Sachen eben einen Zweitaccount zulegen. Dann steht im Info-Kästchen oben rechts aber auch "angemeldet als privater Verkäufer" und alles ist gut.
CU
Olaf