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Gewerblicher Anbieter mit Privatauktion

Olaf19 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch nicht schlecht: Da verkauft einer auf ebay einen Mac Pro, ist angemeldet als gewerblicher Verkäufer unter einem Benutzernamen, der auch ganz nach Händler klingt. Er beschreibt den Rechner ausführlich und akribisch, stellt wirklich schöne Fotos ein und dann...

- Paukenschlag -

...ganz am Ende der Auktion der Hinweis auf Ausschluss von Rücknahme, Gewährleistung und(!) Garantie (kein Witz!), weil es ein Privatverkauf ist. Hammer, oder?

Ich meine, ein gewerblicher Händler hat ja auch so etwas wie ein Privatleben, vielleicht gehört ihm das Teil wirklich persönlich. Aber dann kann er es doch nicht unter seinem Händler-Account einstellen? Immerhin, im Info-Kästchen oben rechts steht "angemeldet als: gewerblicher Händler". Nach meinem ebay-Verständnis darf sich das nicht mit der Artikelbeschreibung "beißen".

CU
Olaf

Systemcrasher Olaf19 „Gewerblicher Anbieter mit Privatauktion“
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Ob das jetzt mit den e-Bay-Regelungen konform geht, weiß ich nicht.

Prinzipiell ist die Rechtslage jedoch so, daß auch ein gewerblicher Händler Privatverkäufe tätigen kann. Und in dem Fall hat er es ja auch eindeutig reingeschrieben.

Hausmeister Krause Olaf19 „Gewerblicher Anbieter mit Privatauktion“
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Halte ich auch für nicht zugelassen.

Möglicherweise überliest jemand den Garantie und Rücknahmeausschluss, weil der Verkäufer ja augenscheinlich gewerblich ist.

Klar hat ein gewerblicher Verkäufer auch ein Privatleben, aber dann soll er einen privaten ebay Account anlegen.

Ich würde den mal vorsichtshalber bei ebay melden. Die werden ja wissen, was wirklich rechtens ist, und entsprechend reagieren.

gelöscht_101060 Olaf19 „Gewerblicher Anbieter mit Privatauktion“
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Servus,

das darf er nicht - es gibt ein BGH Urteil dazu: http://www.golem.de/1004/74286.html

BG,

Bergi2002

Olaf19 gelöscht_101060 „Servus, das darf er nicht - es gibt ein BGH Urteil dazu:...“
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Grüß dich Bergi, das ist aber noch ein etwas anders gelagerter Fall:

Der Verkäufer hätte nicht eindeutig klargemacht, dass sich sein Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und nicht auch an
private Verbraucher richte. Der Versuch, die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auszuschließen, "stellt einen Wettbewerbs-
verstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat".

Da müsste man das Angebot schon konkret vor sich haben um einschätzen zu können, ob es eindeutig deklariert war oder nicht.

In meinem Beispiel richtet sich die Auktion durchaus an private Endverbraucher, nur ist der Verkäufer als gewerblicher Händler angemeldet, deklariert diese Transaktion gegen Ende der Beschreibung aber als privat. Da gebe ich unserem Hausmeister recht - dann muss er sich für private Sachen eben einen Zweitaccount zulegen. Dann steht im Info-Kästchen oben rechts aber auch "angemeldet als privater Verkäufer" und alles ist gut.

CU
Olaf

gelöscht_101060 Olaf19 „Grüß dich Bergi, das ist aber noch ein etwas anders gelagerter Fall: Da...“
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Servus,

In meinem Beispiel richtet sich die Auktion durchaus an private Endverbraucher, nur ist der Verkäufer als gewerblicher Händler angemeldet, deklariert diese Transaktion gegen Ende der Beschreibung aber als privat.

Und das ist genau sein Problem - er kann als "Händler" nicht plötzlich "im Kleingedruckten privat" auftreten (er müsste ansonsten ja quasi seinen Geschäftsraum - also seinen eBay-Shop von seinem gewerblichen Angebot abtrennen) - wahrscheinlich verwendet er sogar noch seine ÜberMich-Seite und das Impressum mit den gewerblichen Angaben (dann kommmt er da eh nicht raus!).

Entweder privat oder gewerblich - am besten 2t-Account und alles ist gut!

BG,

Bergi2002

Olaf19 gelöscht_101060 „Servus, Und das ist genau sein Problem - er kann als Händler nicht plötzlich...“
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wahrscheinlich verwendet er sogar noch seine ÜberMich-Seite und das Impressum mit den gewerblichen Angaben (dann kommmt er da eh nicht raus!).

Schade - ich finde die Auktion nicht mehr. Eine Mich-Seite hatte er definitiv nicht. Sollte das Impressum auch noch gefehlt haben, hätte er aber noch ganz andere Probleme - damit wirft er sich den Abmahnern im Haifischbecken zum Fraß vor...!

Haupt-Knackpunkt bleibt für mich der Hinweis "angemeldet als gewerblicher Verkäufer" - da gucke ich bei hochwertigen Artikeln immer als *erstes* hin. Es kommt überhaupt nicht gut, wenn die Artikel-Beschreibung dem später widerspricht. Nicht, dass ich nicht auch von Privat kaufen würde, aber dann nur entweder als Selbstabholer oder aber, wenn es jemand mit einem außergewöhnlich vertrauenswürdigen Profil sein sollte.

CU
Olaf