Hallo zusammen!
Auch nicht schlecht: Da verkauft einer auf ebay einen Mac Pro, ist angemeldet als gewerblicher Verkäufer unter einem Benutzernamen, der auch ganz nach Händler klingt. Er beschreibt den Rechner ausführlich und akribisch, stellt wirklich schöne Fotos ein und dann...
- Paukenschlag -
...ganz am Ende der Auktion der Hinweis auf Ausschluss von Rücknahme, Gewährleistung und(!) Garantie (kein Witz!), weil es ein Privatverkauf ist. Hammer, oder?
Ich meine, ein gewerblicher Händler hat ja auch so etwas wie ein Privatleben, vielleicht gehört ihm das Teil wirklich persönlich. Aber dann kann er es doch nicht unter seinem Händler-Account einstellen? Immerhin, im Info-Kästchen oben rechts steht "angemeldet als: gewerblicher Händler". Nach meinem ebay-Verständnis darf sich das nicht mit der Artikelbeschreibung "beißen".
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Servus,
das darf er nicht - es gibt ein BGH Urteil dazu: http://www.golem.de/1004/74286.html
BG,
Bergi2002