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Erinnerung: Neue Personalausweise ab 1. November

Olaf19 / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Nur noch wenige Wochen, dann gibt es neue Personalausweise - dass Herr de Maizière die für sicher hält, sagt noch gar nichts bzw. ist nicht unbedingt Werbung dafür... was sollte er als verantwortlicher Politiker auch sonst dazu sagen? => http://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-haelt-Personalausweis-fuer-sicher-1068951.html

Je maschinenlesbarer / online-tauglicher / leistungsfähiger die Dinger werden, desto mehr Schindluder lässt sich damit treiben, das ist doch wohl klar wie Kloßbrühe. Mag ja sein, dass man das Thema Datensicherheit ernst genommen hat - aber unser aller tagtäglicher Umgang mit dem Computer zeigt aber ganz eindeutig, dass es nach wie vor kein einziges Sicherheitskonzept geben kann, das absolut sicher ist. Und das wird auch so bleiben!

Frage in die Runde - mein Ausweis läuft erst im Januar 2011 ab. Kann ich den jetzt schon verlängern lassen, um noch einen "neuen alten" Ausweis zu ergattern?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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cyklops Olaf19 „Erinnerung: Neue Personalausweise ab 1. November“
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Mhh,das wäre eigentlich mal den Versuch wert.

Ich kopiere mal ein Stück aus Wikipedia als Quelle.

"Datenschutzrechtliche Problematik [Bearbeiten]

Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte zum Beispiel durch den Aufenthalt in einem mit RFID-Lesetechnik bestückten Bereich erfolgen oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf kurze Distanz zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass.

Bei europäischen Reisepässen soll das Auslesen durch Unbefugte allerdings durch das Basic-Access-Control-Verfahren unterbunden werden. Dabei ist das Auslesen des Chips möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten oder einer im Besitz eines Lesegerätes befindlichen Person ausgehändigt wurde. Alternativ können die Daten des maschinenlesbaren Bereichs auch aus einer Datenbank stammen, was ein verdecktes Detektieren eines bestimmten, erwarteten Dokuments ermöglicht. Das Lesegerät muss sich mit den Daten aus der maschinenlesbaren Zone am RFID-Chip anmelden. Schlägt diese Anmeldung fehl, so gibt der Chip keine Daten seines Inhabers preis. Weiterhin sollen nur dafür vorgesehene Lesegeräte den Chip auslesen können; die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Das Verfahren stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten gelesen werden können, die nicht schon zuvor bekannt sind.
Datenschutzproblematik des österreichischen Reisepasses in der Kritik in Form eines Stencils

Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses wurde Otto Schily die Negativauszeichnung Big-Brother-Lifetime-Award 2005 verliehen.

Einige empfinden auch die bestimmungsgemäße Verwendung des ePasses als Sicherheitsrisiko für den Schutz der persönlichen Daten. Jedes Land, das die entsprechenden Lesegeräte angeschafft hat, kann die mit Biometrie-Technik nutzbaren Daten des Passes auslesen, speichern und verarbeiten. Technisch kann dies verhindert werden: Der RFID-Chip lässt sich in einer handelsüblichen Mikrowelle zerstören. Dazu wird der ePass hineingelegt und der Einschalter nur für Bruchteile von Sekunden eingeschaltet. Danach ist der Chip in der Regel zerstört. Dabei kann durch ein kurzes Aufflammen des RFID-Chips allerdings auch der Pass zerstört werden. Der Pass behält seine Gültigkeit, da er weiterhin eine Identifikation der Person ermöglicht. Diesem Vorgehen wird entgegen gehalten, dass es sich um Sachbeschädigung handele, da der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sei, und dass die biometrischen Daten von Ländern, die diese bei der Einreise verlangen, dann stattdessen mit entsprechenden Sensoren vor Ort erhoben würden. Beim Beispiel der USA sind das eine digitale Fotografie und die Aufnahme mindestens zweier Fingerabdruckbilder.

Ein Anwalt klagt derzeit (Stand: Dezember 2007) gegen die Stadt Bochum auf Erteilung eines Reisepasses ohne Erfassung seiner Fingerabdrücke. [31] Die Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh, die insbesondere ihr Grundrecht auf Menschenwürde verletzt sieht, hat am 28. Januar 2008 Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen mit dem Antrag erhoben, die entsprechenden Regelungen im Passgesetz für nichtig zu erklären.[32]"

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