Die Türkei und die türkische Bevölkerung sind für mich überwiegend positiv behaftet. Strolche gibt es in jedem Land, und nur solchen gilt meine Abneigung.
Dass aber evtl. bald ausländische Polizisten in Deutschland auf Streife gehen, verursacht bei mir schon bisschen Magengrummeln. Denn sollte es tatsächlich dazu kommen, dass ausländische Polizisten in Problembezirken nach Recht und Ordnung schauen und sich diese Maßnahme als erfolreich erweist, wird es sicherlich nicht lange dauern, bis auch anderweitig in Deutschland ausländische Polizisten zum Einsatz kommen. Probleme sehe ich hinsichtlich der Einhaltung von Grund-/Menschenrechten. Ich gehe mal stark davon aus, dass die Standards in dieser Beziehung bei der deutschen Polizei, im Vergleich zur Polizei anderer europäischer Staaten, noch recht hoch sind.
Dass es übrigens längst eine "Europa-Polizei" gibt, wissen vermutlich die wenigsten: http://www.eurogendfor.org/
Hier die Artikel zum Thema:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article8534459/Tuerkische-Polizei-soll-in-Problemvierteln-aushelfen.html
http://europenews.dk/de/node/33879
mfg :)
Off Topic 20.300 Themen, 225.404 Beiträge
können die Sprache
Vielleicht wäre es -ganz beiläufig- noch sinnvoll, wenn die als Polizisten bei uns eingesetzten ausländischen Staatsbürger auch etwas Deutsch sprechen könnten?
Nun muß eigentlich nur noch etwas am Grundgesetz oder/und an der Verfassung geändert werden.
Denn soweit ich weiß, muß man Deutscher Staatsbürger sein, um rechtliche oder adminstrative Handlungen in Deutschland,die Eingeborenen (Staatsbürger) vollziehen zu können.
Ausländische Poizei - der nächste Schritt wäre wohl auch noch ausländische Richter?
Macht sich denn wirklich hier keiner Gedanken darüber, was das bedeutet, wenn ein souveräner Staat auf seinem Territorium, in seinem Hoheitsgebiet, ausländische Staatsbürger als Vollzugsorgan = Polizei einsetzt?
Jürgen
Vielleicht wäre es -ganz beiläufig- noch sinnvoll, wenn die als Polizisten bei uns eingesetzten ausländischen Staatsbürger auch etwas Deutsch sprechen könnten?
Nun muß eigentlich nur noch etwas am Grundgesetz oder/und an der Verfassung geändert werden.
Denn soweit ich weiß, muß man Deutscher Staatsbürger sein, um rechtliche oder adminstrative Handlungen in Deutschland,die Eingeborenen (Staatsbürger) vollziehen zu können.
Ausländische Poizei - der nächste Schritt wäre wohl auch noch ausländische Richter?
Macht sich denn wirklich hier keiner Gedanken darüber, was das bedeutet, wenn ein souveräner Staat auf seinem Territorium, in seinem Hoheitsgebiet, ausländische Staatsbürger als Vollzugsorgan = Polizei einsetzt?
Jürgen