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Zweifelsfrei. Jürgen jueki
Xdata gelöscht_300542 „Ja, vermutlich ist das so, dass sich Staatsanwälte manchmal geschickt die...“
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In diesem speziellen Fall ist es eindeutig.

Wenn jemand schon den Mut aufbringt sich solchen Schlägern in den Weg zu stellen, weil die Situation keine Verzögerung Zuläßt,
ist es egal ob er durch Zufall eine Sekunde vor oder nach dem ersten Schlag einen Herzstillstand bekommt.

Wenn mich jemand aus dem Fenster schubst und mein Herz vorher stehen bleibt
kann ein Anwalt sonst ja sagen ich sei daran gestorben und nicht durch die Folgen des Aufschlags..

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