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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Olaf19 Ten_Eniunlsl „Hi Die erste frage die sich stellt wie inteligent sind die Polizisten Wenn se...“
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Weil leute mit IT erfahrung können auch daten auf routern druckern Grafikkarten oder im Bios verstecken.

Sicher?

Drucker und Grafikkarten haben doch nur flüchtigen Speicher, vergleichbar dem Arbeitsspeicher im PC.

Router weiß ich gerade nicht, aber das BIOS speichert doch nichts außer seinen eigenen Einstellungen?

weil man geheime Infos auch Online sichern kann oder man macht sie auf ne micro sd karte verschlüsselt und versteckt sie irgendwo z.B Wasserfest einpacken und verbudeln.

Ist aber beides ziemlich riskant. Und irgendwann musst du doch an die Daten ran und sie zumindest vorübergehend wieder lokal auf deinen Rechner holen - wenn du großes Pech hast und die Durchsuchung findet haargenau dann statt, hast du Pech gehabt.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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