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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Nickeline T6T8 „Soweit ich weiß, werden alle Gegenstände beschlagnahmt, mit denen man...“
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Falsch, T6T8,

beschlagnamt werden keinesfalls Gegenstände, mit denen man kriminelle Taten verübt hat. Wenn die Polizei auftaucht, dann tut sie dies in der Regel, weil sie einen Verdacht aucf kriminelle Taten hat und um diesen Tatverdacht zu erhärten werden mögliche Beweismittel beschlagnahmt.

Weder ist ein Monitor ein geeignetes Beweismittel noch eine Tastatur oder gar eine Maus. Bei allen sichergestellten Gegenständen, welche keine Beweismittel sind, ist die Mitnahme reine Schikane.

Anders ist dies natürlich, wenn die Polizei aufgrund eines rechtskräftigen Urteils losgeschickt wird, um einzeln aufgezählte Gegenstände zu beschlagnahmen. Aber dies ist ein völlig anderer Sachverhalt.

Es ist übrigens schön, wenn dein Kollege von der Polizei bei der Analyse feststellt, daß es noch eine WLAN-Platte gegeben haben muß. Nur, was beweist dieses schon? Wenn mich drei Freunde besuchen und jeweils ihre Platten und USB-Sticks mitbringen, dann sagt dies weder etwas über die Legalität der darauf enthaltenen Daten aus, noch über die Besitzverhältnisse irgendwelcher Platten. Glauben die Herren denn im Ernst, daß jede WLAN-Platte, die ihre Spuren auf einer anderen Platte hinterließ gleich auf dem Dachboden oder im Keller schlummern muß und daß sie deswegen per se ein Recht dazu hätten, auch auf dieser herumzuschnüffeln?

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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