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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

Heuchelei pur. Olaf19
gerhard38 Olaf19 „Alternativen, die keine sind...“
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Der Aufhänger dieses Threads war ja eher das etwas befremdliche Urteil aus England und die Bewertung von Scheingeboten..

Eben. Und das Urteil ist OK, denn es wurde eindeutig gegen die AGBs von Ebay verstoßen. "Befremdlich" ist das Urteil nur für jene, die glauben, eingegangene Verträge können nach Belieben gebrochen werden und sich dabei auch noch im Recht fühlen, weil sie, so wie du, unter "Zwang" diesen Vertrag eingegangen sind, wobei der "Zwang" in nichts anderem besteht als darin, nicht am besten Markt (Ebay) teilnehmen zu können, was sie aber schon gerne möchten.

Abgesehen von dem für dich "befremdlichen" Urteil in England könntest du allein aus dem Umstand, dass Ebay eine Klage einreichte, eigentlich zu dem Schluss kommen, dass sich Ebay deiner Argumentation nicht anschließt, wie unglaublich vorteilhaft deine AGB-widrige Art von Preistreiberei aufgrund erhöhter Verkaufsprovisionen für Ebay selbst ist. Ganz offensichtlich sieht Ebay das anders, und ganz offensichtlich steht die Passage über Scheingebote nicht zufällig in den AGBs.

Aber du kannst ja Ebay einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten: Schreibe ihnen, sie sollen den Passus mit den Scheingeboten aus den AGB streichen, denn dann würden sie ja - deiner Überzeugung nach - noch viel mehr Provisionen kassieren. Für diesen guten Tipp lege ihnen gleich deine Honorarnote bei: 1% der Gewinnsteigerung durch erlaubte Scheingebote für dich.

Gruß, Gerhard

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