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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

Heuchelei pur. Olaf19
PTEulenspiegel Michael Nickles „Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei“
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schuhuu, es wird weithin die zivilrechtliche und die strafrechtliche Sicht velwechsert:
das preistreiben sollende Selbst- oder täuschende Fremdbieten ist durch die Nutzungsbedingungen verboten, ABER als VERTRAGSBESTANDTEIL, nicht als Bestandteil eines Strafrechtes. Mit den deutschen Strafgesetzen würde ich einen selbstbietenden Preistreiber nicht verurteilen können, als Straftatbestand bietet sich nur BETRUG an, aber es fehlt an Täuschungshandlungen - diese müssen gegenüber jemandem und nicht gegenüber "jedermann " verübt werden; warum das in England möglich ist, weiß ich nicht; die haben case law und wenig geschriebene Regeln. Der Richter kann sich also was ausdenken und das allgemeine Kantsche Sittengesetz zur Begründung benutzen!!!
Gewöhnlich bietet der nicht pathologische eBay-Käufer seinen Betrag nach SEINEM Wertempfinden und nicht nach dem der anderen Interessenten - wer sich hochtreiben läßt, weil er als der beste, größte, schönste oder reichste erscheinen möchte ( wem gegenüber eigentlich ??? ), hat sowieso einen Hau und verdient nicht unbedingt strafrechtlichen Schutz.

Saldo: Ebay-Verbot und that's it

mfsg Eule

... dito ... - ThaQuanwyn