Hallo zusammen,
durch ein Familienerbe besitzte ich nun seit vielen Jahren ein Grundstück, welches bis vor kurzem verpachtet war. Das Grundstück liegt in "zweiter Linie" zu einer Bundesstrasse. Ringsrum sind die Grundstücke bebaut und eine Erschliessung wäre nur über Nachbarn möglich. Seit jeher läßt die Verwaltung keine weiteren Bauanträge zu. Auf dem Grundstück ist weder Strom, noch Kanal und Wasserversorgung kann nur über Regentonnen erfolgen. Als Garten- bzw. Ackerland, schmälern diese Umstände nicht nur den Nutzen sondern auch eine mögliche Pacht. Zudem gilt es auch, möglichen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Leider war dies beim letzten Pächter der Fall.
An Pacht lassen sich ohnehin keine nennenswerten Einkünfte erziehlen. Da es wohl auch nie Bauland werden kann, würde auch ein Verkauf nur einen Bruchteil dessen erzielen, was es an Bauland wert wäre. Für die anliegenden Nachbarn hingegen, wäre aber ein wahres Schnäppchen zu machen. Einer bot mir den Kauf für ein Appel & Ei an. "Na klar, dann reissen Sie den Zaun ein und errichten dann ein neues Haus. Nein, sagte er- selbst wenn mein Haus abbrennen würde, könnte ich hier nicht mehr neu bauen."
Selbst wenn das so stimmt (davon ist laut der Verwaltung auszugehen), würde der Zukauf den Wert seines Anwesens aber deutlich steigern. Das steht für mich in keinem Verhältnis. Und wer weiß, ob man mittels Beziehungen nicht doch noch bauen könnte.
Somit scheidet ein Verkauf an andere als die Nachbarn aus!
Diese jedoch würden sich sicher gegenseitig überbieten, letztendlich würde es wohl einer Pokerpartie gleichen. Das Grundstück ist seit vielen Jahren eine Art Zankapfel unter den Nachbarn und ich möchte das Kapitel nun gerne beenden. Allerdings verfüge ich nicht über das nötige Wissen, da ich auch nicht ortsansässig bin, und sehe es logischerweise kommen, über den Tisch gezogen zu werden. Nach dem Motto- mit ein bisschen Druck und wohl plazierten Informationen, ist das Grundstück dem Eigner leicht aus der Tasche zu ziehen.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Danke & Gruß
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Habe leider schon erlebt, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht zahlte und der Verkäufer hierfür schlußendlich haften mußte.
Allerdings ist dem Finanzamt egal, was im Kaufvertrag steht. Nach § 13 GrEStG sind beide Vertragspartner Steuerschuldner. D.h., wenn der Käufer nicht zahlt, muss der Verkäufer in Vorleistung gehen. Zivilrechtlich hat er dann natürlich gegen den Käufer eine Erstattungsforderung aus dem KV.
Allerdings ist dem Finanzamt egal, was im Kaufvertrag steht. Nach § 13 GrEStG sind beide Vertragspartner Steuerschuldner. D.h., wenn der Käufer nicht zahlt, muss der Verkäufer in Vorleistung gehen. Zivilrechtlich hat er dann natürlich gegen den Käufer eine Erstattungsforderung aus dem KV.