Hallo zusammen,
durch ein Familienerbe besitzte ich nun seit vielen Jahren ein Grundstück, welches bis vor kurzem verpachtet war. Das Grundstück liegt in "zweiter Linie" zu einer Bundesstrasse. Ringsrum sind die Grundstücke bebaut und eine Erschliessung wäre nur über Nachbarn möglich. Seit jeher läßt die Verwaltung keine weiteren Bauanträge zu. Auf dem Grundstück ist weder Strom, noch Kanal und Wasserversorgung kann nur über Regentonnen erfolgen. Als Garten- bzw. Ackerland, schmälern diese Umstände nicht nur den Nutzen sondern auch eine mögliche Pacht. Zudem gilt es auch, möglichen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Leider war dies beim letzten Pächter der Fall.
An Pacht lassen sich ohnehin keine nennenswerten Einkünfte erziehlen. Da es wohl auch nie Bauland werden kann, würde auch ein Verkauf nur einen Bruchteil dessen erzielen, was es an Bauland wert wäre. Für die anliegenden Nachbarn hingegen, wäre aber ein wahres Schnäppchen zu machen. Einer bot mir den Kauf für ein Appel & Ei an. "Na klar, dann reissen Sie den Zaun ein und errichten dann ein neues Haus. Nein, sagte er- selbst wenn mein Haus abbrennen würde, könnte ich hier nicht mehr neu bauen."
Selbst wenn das so stimmt (davon ist laut der Verwaltung auszugehen), würde der Zukauf den Wert seines Anwesens aber deutlich steigern. Das steht für mich in keinem Verhältnis. Und wer weiß, ob man mittels Beziehungen nicht doch noch bauen könnte.
Somit scheidet ein Verkauf an andere als die Nachbarn aus!
Diese jedoch würden sich sicher gegenseitig überbieten, letztendlich würde es wohl einer Pokerpartie gleichen. Das Grundstück ist seit vielen Jahren eine Art Zankapfel unter den Nachbarn und ich möchte das Kapitel nun gerne beenden. Allerdings verfüge ich nicht über das nötige Wissen, da ich auch nicht ortsansässig bin, und sehe es logischerweise kommen, über den Tisch gezogen zu werden. Nach dem Motto- mit ein bisschen Druck und wohl plazierten Informationen, ist das Grundstück dem Eigner leicht aus der Tasche zu ziehen.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Danke & Gruß
Off Topic 20.490 Themen, 227.650 Beiträge
Moin,
ich würde einen für mich akzeptablen Mindestpreis angeben und dann die Nachbarn sich gegenseitig überbieten lassen:) Und in jedem Fall alles per Notar regeln.
gruß, michel9
Du hast ja echt Ahnung. Bei Grundstücksverkäufen ist notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben (§ 311b BGB).
Es gibt ja Möglichkeiten, einen Grundstückswert festzusetzen, z.B. über Bodenrichtwertkarten, bei der Gemeinde. Wie es in deinem Fall mit Erschließungskosten aussieht, musst du natürlich auch in Erfahrung bringen, also ob dem Neueigentümer nachträglich welche berechnet würden. Die entsprechende Summe legst du als Startgebot fest und verkaufst an den, der am meisten bietet. Wenn sie zicken, dann hältst du ihnen die Wertsteigerung ihres Grundes vor, dass du nicht verkaufen musst und es nächstes Jahr noch teurer werden würde. Außerdem müssen sie mit einem etwaigen neuen Pächter klar kommen, nicht du.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen, nur weil du das Ding "weg" haben willst.
-Währe vieleicht vorteilhaft, wenn du dir einen (unvoreingenommenen, ortsfremden) Berater, Anwalt nehmen würdest, allerdings wollen auch "Die" immer viel Geld verdienen...
Vielleicht währe es für Dich günstig das Grundstück einem Makler in Auftrag zu geben..
-- Wenn du es nicht sehr eilig hast, stell es bei eBay ein, (kostet nur einige Euros) gib dort einen Preis an der deinen Vorstellungen entspricht und dann sorge dafür dass deine Nachbaren sich auch informieren können. (Schild: - zu Verkaufen -)..
Wünsch Dir, dass du das ding zufriedenstellend weg kriegst...
Ich würde mich zuerst an einen Makler wenden. Diese Leute verdienen damit ihr Geld.
Dann würde ich die infrage kommenden Nachbarn mal zusammen holen, eine Flasche Wein aufmachen und das mit denen besprechen.
Man kann das Grundstück sicherlich auch teilen. Dann bekäme jeder was.
Fakt ist: Das muss ohne böses Blut gehen.
Eventuell - falls vorhanden - an Vernunft appellieren.
Schild aufs Grundstück: "ZU VERKAUFEN" , Telefonnummer drunter und abwarten was passiert.
Kann unter Umständen sehr aufschlussreich sein. Man will verkaufen, muss aber nicht. Andy
Anhand der von dir gemachten Angaben, schätze ich den Quadratmeterpreis auf ca. 1,50 Euro bis max. 3,50 Euro. Da das Grundstück den Häuslebesitzern drumherum jedoch als Grundstückserweiterung dienen könnte, vielleicht etwas mehr. Jetzt hängt der Gesamtwert des Grundstücks natürlich auch von dessen Grösse ab.
Alles in allem wirst du dir damit aber wohl nicht den Ruhestand nennenswert versüssen können ;)
Ausserdem besteht, glaube ich, auch bei Verkauf von Gründstücken, Notarpflicht.
Desweiteren hängen die Kosten für einen Verkauf evtl. davon ab, wie lange sich das Grundstück bereits in deinem Besitz befindet (Spekulationsfrist).
Bei Verkauf eines Grundstückes wird geschaut, wie lange das Grundstück im Besitz des Verkäufers ist/war. Liegt diese Dauer unter 10 Jahren, dann wird eine Steuer auf den Gewinn fällig. Nach Ablauf von 10 Jahren besteht keine Steuerpflicht auf den Gewinn.
Wenn das Grundstück für dich als z.B. Schrebergarten, etc., nicht in Frage kommt - man könnte ja auch biologisch anbauen und somit die Nachbarn verschonen - dann halt verkaufen.
Wenn verkaufen, dann auf jeden Fall so, dass eine Konkurrenzsituation zwischen den Interessenten stattfindet, wie es hier schon verschiedentlich angeklungen ist.
mfg :)
Hallo zucchero,
bedenke immer, daß sich Grund und Boden nicht vermehren lassen. Verkauft ist ein Grundstück schnell.
Neben dem ortsüblich Grundstücksspreis, allen sonstigen Kosten, würde ich auch die Abführung der Grunderwerbsteuer in den Kaufvertrag aufnehmen. Habe leider schon erlebt, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht zahlte und der Verkäufer hierfür schlußendlich haften mußte.
Auch die Einschaltung eines Notars ist Pflicht, wobei auch diesen Herren gern auf die Finger geschaut werden darf.
MfG.
violetta
Allerdings ist dem Finanzamt egal, was im Kaufvertrag steht. Nach § 13 GrEStG sind beide Vertragspartner Steuerschuldner. D.h., wenn der Käufer nicht zahlt, muss der Verkäufer in Vorleistung gehen. Zivilrechtlich hat er dann natürlich gegen den Käufer eine Erstattungsforderung aus dem KV.
nicht nur das.
auch die Grundsteuer bleibt bis zur Umschreibung am VK hängen und er bekommt die Rechnungen. Zwar gilt auch hier, daß man das per Vertrag ab Übernahme regeln kann, aber das ist schon recht ärgerlich, wenn man noch lange diese Rechnungen bekommt.
In meinem Falle waren das ca 1 1/2 Jahre bis es endlich geschafft war. Und nein, da ist nichts schiefgelaufen, es war halt nicht schneller machbar. "Die Personallage, Sie wissen schon".
Bisher bin ich nur auf Informationen gestossen, den Grundstückswert gebührenpflichtig über Banken feststellen zu lassen. Zwar auch über die Gemeinde, doch scheint mir das in diesem Fall wesentlich komplexer zu sein. Von wegen Erschliessung & Co. Schon vor über zwanzig Jahren klagten meine Eltern eine Baugenehmigung ein- ohne Erfolg. Der Richter meinte bei der Ortsbegehung- verkaufen Sie es doch als Bauland! Weiterhin schwieg er sich aus...
Was Erschliessungskosten angeht, kann ich nach jahrzehntealtem Wissen (Eltern) nur davon ausgehen, dass eine Erschliessung durch mich wohl nie möglich sein wird. Die Sache ist ja die- wenn es der Nachbar kauft und den Zaun einreißt- dann ist es praktisch erschlossen.
Wie kann ich denn feststellen, ob der Nachbar-Käufer dann nicht doch eine mögl. Baugenehmigung bekommen könnte? Bisher hies es immer, dass eine Erschliessung NICHT vorgesehen ist. Und selbst wenn es über Nachbarn erfolgen würde, hiesse das noch lange nicht, das ich Baugenehmigungen bekommen würde. Kauft aber der Nachbar hinzu, könnte das doch alles wieder ganz anders aussehen. Das ist die Crux an der ganzen Sache.
Meine Eltern schlugen nun vor, das Grundstück erstmal an einen Nachbarn zu verpachten, der schon öfters angefragt hatte. Es braucht ja nur befristet zu sein. Somit würde Ruhe einkehren und es wäre jemand da, der sich kümmert- Unkraut usw. Das allerdings könnte die Situation aber auch wieder verschärfen, wenn ich denn später verkaufen wollte. Eher würde ich mich wieder selbst drum kümmern, und so alle Optionen offen zu halten. Von der Pacht habe ich nichts. Das ist weniger als ein Appel und Ei.
Der mögliche Verkaufserlös hingegen schwankt aber extrem, nach meinen Recherchen bis zum zwanzigfachen! Keineswegs möchte ich abzocken aber ich möchte auch nicht verkaufen, weil es mir selbst leider nichts weiter bringt, und ein Nachbar das Geschäft seines Lebens macht. Damit hätte er sein Grundstück nahezu verdoppelt, den Wert immens gesteigert, es ist damit praktisch erschlossen und ob er bauen kann/darf oder nicht- ein besseres Geschäft kann man nicht machen.
Interessant ist die Idee, das Grundstück zu stückeln und an die umliegend Nachbarn zu verkaufen. Es bleibt aber die Frage, inwiefern diese das nicht für sich zu nutzen wissen und sich dann gleich mehere über die Wertsteigerung freuen können, während ich mit wenig Erlös nach Hause gehen muß.
Eilig habe ich es eigentlich nicht. Nichtsdestotrotz muß sich nun weiter gekümmert werden. Natürlich verfügt ein Makler über das mir fehlende Fachwissen und kann sicher auch zwischen den Interessenten vermitteln. Aber diese etwas besondere Situation erzeugt bei mir eher Mißtrauen und sehe mich wie ein Ochs vorm Berg stehen.
Ich halte es für gewagt, hier nach Aktenlage Stellung zu beziehen. Ich finde es allerdings okay, daß dir hier die user Denkanstösse und Fallen aufzeigen, die es zu beachten gilt.
Es bleibt Deinem (Verhandlungs-)Geschick vor Ort überlassen, das Beste rauszuholen. Ich könnte mir schon vorstellen, daß da die Anlieger schon ein Auge drauf werfen, bevor sich irgend jemand anders bedient.
Da jetzt mit Zahlen zu spielen halte ich für gewagt. Da scheint mir eher das Eigeninteresse der Nachbarn den Preis zu bestimmen.
Als Beispiel: Hier bei uns (ländl. Bereich) wurden vor einiger Zeit sog. "Wasserwege" aus Gemeindeeigentum zum Kauf freigegeben. Das sind ca 1m breite Stücke, die Grundstücke teilten, weil da früher die Leute zum Wasserholen an den Gemeindebrunnen gingen.
Die hatten einen Richtwert von ca 20DM je qm seinerzeit. Und bloß um liebe Nachbarn zu ärgern, haben andere den Preis hochgetrieben.
Ich halte den hier auch schon erteilten Rat für durchaus sinnvoll, da mal allen Anliegern "zu stecken", daß man das Grundstück verkaufen würde, wenn der Preis stimmt. Vielleicht kommen dann auch hier einige aus dem Loch, bloß damit kein anderer da zuschlägt.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg und Geschick.
Gruß
Gerd
Überlege Dir mal folgendes:
-- Wieviel Steuern kostet Dich das Grundstück Jährlich ?
-- Welche Verpflichtungen hast du, wenn du einfach alles schleifen lässt?..
-- Vielleicht steigt der Wert deines Grundstückes wenn Du es behälst..
-- Bist Du auf das Geld, den Erlöss angewiesen ??? - Die Käufer werden das zu nutzen wissen !!
@WVB-38
--- so gut wie nix
--- Eigentum verpflichtet- sprich, weiterer möglicher Ärger durch Pächter usw. Unmut entsteht.
--- Davon ist evt auszugehen, aber in welchem Rahmen? Das kann sich auch wieder umkehren...
--- Bin ich s.g. nicht. Aber ich lebe hier und jetzt, als Altersvorsorge kann es mir leider eh nicht dienen. Bis ich ein Entscheidung treffe, muss ich aber natürlich um meinen Besitz kümmern. Je nachdem, dürfte der Erlös eine anständige Eigentumswohnung erbringen. Oder zumindest einen Großteil ermöglichen.
Ich kann noch ewig warten und keiner hat was davon. Weder ich noch die Nachbarn. Die werden ebenso älter, genauso wie ich. Auch die werden Erben haben und sind daran interessiert, ein Stück vom Zankapfel bzw. des Goldstücks abzubekommen. Warten allein würde den Wert kaum steigern. Seit Jahrzehnten herrscht angeblich ein Bauverbot. Es sei denn man hat Beziehungen. All das sind Dinge die ich weder weiß noch wüßte, wie ich sie geschickt hinterfragen könnte.
Ich kann also auf weitere Jahre hinweg gar nichts davon haben.
Ich kann es bald und angemessen verkaufen, auf Grundlage der speziellen Situation.
Würde ein Makler herausfinden können, ob dann überhaupt wieder bebaut werden könnte? Steht ein Makler dann eher auf meiner Seite oder sieht er nur den schnellen Reibach?
Angeblich will jeder der Anreiner das Grundstück am liebsten sofort haben. Natürlich für wenig Geld, was braucht es da einen Makler. Gebaut werden darf angeblich sowieso nicht. Wäre es nicht denkbar, dass der Nachbar für kleines Geld kauft, die Erschliessung ermöglicht und als Bauland weiter verkauft? Ich habe den Eindruck dass gerade hier, sowas wie der Kölner Klüngel herrscht!
Ich lebe seit meiner Jugend nicht mehr da, kenne die Menschen nicht mehr. Sie erzählen mir viel wenn ich Sie frage, aber was davon ist wahr? Das möchte gesichert überprüft wissen!
Für zehn Riesen würde ich es sofort loskriegen. Als Bauland wäre es in der Ecke das zwanzigfache Wert! Ich finde schon dass das einen Unterschied macht! Man bräuchte dann nur den Zaun niederreissen. Mehr als das weiß ich eben nicht...
Vielleicht meinte der damalige Richter nicht, es als Bauland zu verkaufen, sondern zum Preis von Bauland...
Stell mal ein paar Fotos hier rein wo man die Lage usw. gut sehen kann. Dann kann man mehr sagen.
wenn es so ist, das rund um Deinem Grundstück alles "Privat" gehört, das kann zwar möglich sein, aber ganz sicher sind dann in irgend einem nachbarlichen Grundbucheintragungen Deine Wegerechte eingetragen. Diese müssen an sich auch in Deinem Grundbuchauszug drin stehen.Gelesen? Denn es kann keiner verlangen, das Du zu Deinem Grundstück "fliegen" mußt. Sollte früher einem Notar und dem Grundbuchamt durchaus Fehler unterlaufen sein, so ist das mit einer schriftlichen Anfrage ans Grundbuchamt zu klären und herauszufinden. Mach einfach einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiter. Solche Leute sind recht nett und hilfsbereit. Die prüfen die Lage und bei Problemen entscheidet die Gemeinde und Landratsamt per Beschluß nach Anhörung.
Das Ergebnis wird so sein, das Du ein Wegerecht hast, welches Dir rechtlich zusteht, somit darfst Du dann in einen festgestzten Korridor (mindestens Straßenbreite 3 Meter) für Zuweg zum Grundstück frei von Lasten nutzen. Somit wird der Wert und Nutzen des Grundstückst erheblich gesteigert. Nicht nur für Dich, sonden auch für die anligeneden Nachbarn.
Aus sämtlichen Streitigkeiten sollte man sich raushalten und mit Gemeinde und Grundbuchamt zusammenarbeiten. Eine Lösung wird es geben. Vielleicht sogar so, das die Gemeinde das Grundstück kauft und später mit Ausnahmegenehmigung doch eine Baugenehmigung erteit und den möglichen Gewinn dadurch selbst eziehlt. Rechtlich hat bei jedem Grundstücksverkauf die Gemeinde sowieso ein Vorkaufsrecht.
Ein potentieller Käufer würde nie ein Grundstück kaufen, wenn Wegerechte, Erschließung und Bebauungsrechte nicht festgelegt sind. Es ist aber sicherlich doch festgelegt, nur Du weist es nicht.
Hallo Forum,
auch Erbpacht wäre eine mögliche Lösung.
MfG.
violetta