Ich betreibe nun seit einem Jahr einen Server, der von überall her aufgeweckt werden kann. Das funktioniert tadellos und ohne das ich mich da in die Tiefen der Netzwerktechnik einarbeiten mußte.
Ich hatte dabei aber ein unverschämtes Glück:
Es muß ja im Router der Port 9 auf die IP 192.168.1.255 forwardet werden - und das klappte bei meinem Longshine IP3114P tadellos und auf Anhieb.
Ich nahm naiverweis an, das sei normal...
Und wurde wieder "mit der Schnauze auf die Tischplatte gestuckt".
Ich wollte nun einen neuen Router verwenden, einen mit 8 Ports. Einen von Linksys und einen von Netgear hab ich gekauft - bums, nichts. Haben allesamt keine .255, bei .254 ist Schluß.
Nun habe ich mich mal sachkundig gemacht - bei den wenigsten Routern kann man die IP .255 überhaupt ansprechen!
Nun kommt meine Frage:
Muß für ein WakeOnLan eigentlich unbedingt diese IP, "broadcast", forwardet werden? kann ich da nicht auch eine andere IP verwenden?
Gibt es vielleicht und überhaupt noch eine gänzlich andere Methode des Weckens?
Die Google- und Wikpedia- Informationen sind derart massiv, das ich ewig brachen würde, die Quintessenz herauszuarbeiten.
Dehalb bitte ich Euch hier um fachliche Hinweise.
Danke fürs Lesen und schon mal für fachliche Kommentare!
Jürgen
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.493 Themen, 80.823 Beiträge
Ich habe das ebenfalls nach (zugegebenermaßen oberflächlichem) Studium verworfen. Für meinen Einsatzzweck ist das schlicht und einfach ungeeignet.
Um einen schlafenden Rechner auftzuwecken, bedarf es eines broadcast- Signales, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Eine andere, ebenso einfache und stabile Methode ist bislang noch nicht bekannt. Jedenfalls kennt keiner der Fachleute, die ich kontaktierte etwas, was er mir empfehlen könnte.
Allerhöchstens, den Router für diesen Server zu überbrücken. Denn auch DMZ funktioniert da nicht - dem Router fehlt schlicht und einfach ein Bit.
Ist eben ein unverschämtes Glück, das ich, als ich vollkommen unbedarft an die Sache ranging, einen der wenigen WOL- tauglichen Router besaß.
Werde also bei der gegenwärtigen Lösung bleiben müssen.
Insofern hat meine Frage doch etwas eingebracht: Ich konnte wieder eine Wissenslücke schließen.
Jürgen