Ich darf ja Neuware bei eBay von Händlern zum Festpreis kaufen.
Wie sieht es aus, wenn dabei steht, dass der Artikel zwar neu ist, aber im Auftrag des Insolvenzverwalters verkauft wird?
Und darf ich auch einen Preisvorschlag machen, wenn das vom Anbieter vorgesehen ist, oder muss ich auf jeden Fall den Festpreis zahlen?
Der günstigste PC der Welt 36 Themen, 499 Beiträge
Hallo Viridarium,
ich schlage vor, dass wir als Neuware typische Neuware (also mit der üblichen Herstellergarantie) verstehen. "Inkasso-" und Ramschware ohne Garantie sollten aus meiner Sicht nicht zugelassen sein.
Falls keine Einwände bestehen, füge ich das den Teilnahmebedingungen als "Fussnote" im Abschnitt "Neue Komponenten" bei.
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich will nicht im Nachheinein an den veröffentlichten Teilnahmebedingungen rumschrauben, aber Konkretisierungen bei "Missverständnissen" denke ich mal, sind zulässig.
Grüße,
Mike