Ich darf ja Neuware bei eBay von Händlern zum Festpreis kaufen.
Wie sieht es aus, wenn dabei steht, dass der Artikel zwar neu ist, aber im Auftrag des Insolvenzverwalters verkauft wird?
Und darf ich auch einen Preisvorschlag machen, wenn das vom Anbieter vorgesehen ist, oder muss ich auf jeden Fall den Festpreis zahlen?
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Hi Viridarium,
exakt vor solchen Spezialfällen hat es mich gegruselt, als ich die Teilnahmenbedingungen für den Wettbewerb ausgetüftelt habe. Kurzum: Gute Frage von Dir. Jetzt im Moment habe ich keine Antwort.
Ich schlage vor, ein paar weitere Meinungen zu dieser Frage abzuwarten. Eine demokratische Lösung wäre gewiss die beste. Ich mach mir jetzt erst mal ein Bier auf.
Grüße,
Mike