Ich darf ja Neuware bei eBay von Händlern zum Festpreis kaufen.
Wie sieht es aus, wenn dabei steht, dass der Artikel zwar neu ist, aber im Auftrag des Insolvenzverwalters verkauft wird?
Und darf ich auch einen Preisvorschlag machen, wenn das vom Anbieter vorgesehen ist, oder muss ich auf jeden Fall den Festpreis zahlen?
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Hi Viridarium,
exakt vor solchen Spezialfällen hat es mich gegruselt, als ich die Teilnahmenbedingungen für den Wettbewerb ausgetüftelt habe. Kurzum: Gute Frage von Dir. Jetzt im Moment habe ich keine Antwort.
Ich schlage vor, ein paar weitere Meinungen zu dieser Frage abzuwarten. Eine demokratische Lösung wäre gewiss die beste. Ich mach mir jetzt erst mal ein Bier auf.
Grüße,
Mike
Konkret geht es um diese Auktion:
http://cgi.ebay.de/ATX-Midi-Tower-Netzteil-Grau-37a-/400122828525
Aber jetzt nicht alle wegkaufen.
Sonst würde ich einfach das Disney-Gehäuse kaufen. Das sieht einfach total cool aus.
Gruß
Viridarium
Hallo Viridarium,
ich schlage vor, dass wir als Neuware typische Neuware (also mit der üblichen Herstellergarantie) verstehen. "Inkasso-" und Ramschware ohne Garantie sollten aus meiner Sicht nicht zugelassen sein.
Falls keine Einwände bestehen, füge ich das den Teilnahmebedingungen als "Fussnote" im Abschnitt "Neue Komponenten" bei.
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich will nicht im Nachheinein an den veröffentlichten Teilnahmebedingungen rumschrauben, aber Konkretisierungen bei "Missverständnissen" denke ich mal, sind zulässig.
Grüße,
Mike
Alles klar, dann schaue ich mich nach einem richtig neuen Gehäuse um.