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Abofalle top-of-software

olle icke / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Bin durch Anmeldung am 23.12. in eine schlimme Abo Falle von "Antassia" geraten.

Den Einspruch habe ich erst gemacht, als am 07.01. die Rechnung 96,-€ für ein Jahr per E-Mail eintraf, leider verspätet (oder gelten Feiertage wie Weihnachten und Neujahr nicht?) per E-Mail die Anmeldung Annulliert.
War mir wirklich nicht bewußt einen Abo-Vertrag abgeschlossen zu haben!!

Antassia hat per Mail eine Mahnung gesandt und so waren es 99,-€

Auf Anraten der Stiftung Warentest wurde per Einschreiben ein Widerruf erklärt.
Heute kommt Schreiben von RA Olav Tank mit Forderung138,-€

Was soll ich nun tun? Verbraucherzentrale oder was sonst ??

Danke, olle icke


Hatterchen45 peterson
lifeislove olle icke „Abofalle top-of-software“
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Der Richter des AG MArburg hat den "Betrugsvorwurf" abgeschwächt?

Nochmal aus AG Marburg, Urteil v. 8.2.2010:

"Wird der Kunde, der auf die angebotene kostenlose Download-Möglichkeit zur Beschaffung eines für ihn gewünschten bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, an anderer Stelle dazu gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, ein Abonnementvertrag über 24 Monate zu abzuschließen, liegt eine BETRUGSHANDLUNG des Anbieters vor, an der sich der mit der Abogebühreneintreibung beauftragte Anwalt beteiligt. Dieses Beigeschäft ist für einen durchschnittlichen Internetnutzer so weit weg von seinem ursprünglichen Wunsch, auf den er fokussiert ist, so dass er den Abschluss des am Rand angepriesenen Beigeschäftes nicht sachgerecht realisiert bzw. realisieren kann. Der Anwalt macht sich dadurch schadensersatzpflichtig.
[...] Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten zu 1) ein außerprozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. §§ 823 II BGB i.V.m. §§ 263 I, II, 22, 23 StGB [=VERSUCHTER BETRUG]bezüglich der Abwehr einer Inanspruchnahme vom 15.07.2009 zu. Bezüglich des Beklagten zu 2) [RECHTANWALT OLAF TANK] ist ein Kostenerstattungsanspruch für diese Inanspruchnahme aus § 823 II BGB i.V.m. §§ 263 I, II, 22, 23, 27 StGB [=BEIHILFE ZUM VERSUCHTEN BETRUG] gegeben."

http://www.versicherung-borchardt.de/artikel/abofalle-top-of-software-de/