In meinem Bekanntenkreis tauchte eine Frage auf, die letztlich nicht exakt geklärt werden konnte. Voraussetzung:
- Ich zahle für meine Wohnung komplett GEZ- Gebühren, also Radio, TV, PC.
- Ein Auto habe ich nicht.
Jetzt kommts:
Will ich in meinem Wochenend- Bungalow oder meiner Gartenlaube ebenfalls TV sehen und stelle dort ein TV- Gerät hin, muß ich zusätzlich zahlen.
Wie aber ist es, wenn ich mein Schleppi mit TV- Stick mit dorthin schleppe und TV anschaue?
Nach unserem Verständnis kam heraus:
- Schaue ich im Garten im Liegestuhl TV, gilt das das Gleiche, wie für ein Kofferradio. Ist in meiner Wohnungs- GEZ enthalten.
- Trage ich das Schleppi in den Bungalow bzw. die Laube muß ich zahlen...
Zugegebenermaßen etwas lustig, aber - Wie seht ihr das?
Jürgen
Off Topic 20.201 Themen, 224.229 Beiträge
Es stellt sich für mich die Frage, wenn ich in einem Ferienhaus Urlaub mache, und ein Fernseher sowie Radio gehört zum Mobilar. Wer zahlt. Der Vermieter oder etwa ich als Urlauber?
Gruß weka