In meinem Bekanntenkreis tauchte eine Frage auf, die letztlich nicht exakt geklärt werden konnte. Voraussetzung:
- Ich zahle für meine Wohnung komplett GEZ- Gebühren, also Radio, TV, PC.
- Ein Auto habe ich nicht.
Jetzt kommts:
Will ich in meinem Wochenend- Bungalow oder meiner Gartenlaube ebenfalls TV sehen und stelle dort ein TV- Gerät hin, muß ich zusätzlich zahlen.
Wie aber ist es, wenn ich mein Schleppi mit TV- Stick mit dorthin schleppe und TV anschaue?
Nach unserem Verständnis kam heraus:
- Schaue ich im Garten im Liegestuhl TV, gilt das das Gleiche, wie für ein Kofferradio. Ist in meiner Wohnungs- GEZ enthalten.
- Trage ich das Schleppi in den Bungalow bzw. die Laube muß ich zahlen...
Zugegebenermaßen etwas lustig, aber - Wie seht ihr das?
Jürgen
Off Topic 20.205 Themen, 224.292 Beiträge
Ich wollte darauf hinaus:
Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen?
Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht.
Wie seht ihr das?Interessiert eigentlich nicht,da es klipp und klar geschrieben steht.
Alles klar Jüki?