In meinem Bekanntenkreis tauchte eine Frage auf, die letztlich nicht exakt geklärt werden konnte. Voraussetzung:
- Ich zahle für meine Wohnung komplett GEZ- Gebühren, also Radio, TV, PC.
- Ein Auto habe ich nicht.
Jetzt kommts:
Will ich in meinem Wochenend- Bungalow oder meiner Gartenlaube ebenfalls TV sehen und stelle dort ein TV- Gerät hin, muß ich zusätzlich zahlen.
Wie aber ist es, wenn ich mein Schleppi mit TV- Stick mit dorthin schleppe und TV anschaue?
Nach unserem Verständnis kam heraus:
- Schaue ich im Garten im Liegestuhl TV, gilt das das Gleiche, wie für ein Kofferradio. Ist in meiner Wohnungs- GEZ enthalten.
- Trage ich das Schleppi in den Bungalow bzw. die Laube muß ich zahlen...
Zugegebenermaßen etwas lustig, aber - Wie seht ihr das?
Jürgen
Off Topic 20.216 Themen, 224.383 Beiträge
Die Angaben im Link sind doch klar.
Eben nicht.
Der GEZ- Hai, der die Diskusion im vergangenem Jahr auslöste, war der Meinung, das dieser Satz zutrifft:
Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
- wenn man das Gerät in die Laube/den Wohnwagen/den Bungalow hineinträgt.
Sitze man vor selbigen, wäre es ein transportables Gerät. Er war weiterhin der Meinung
...wenn eine solche Laube usw mit Stühlen, Tischen, einer Couch und einem Kühlschrank ausgerüstet sei, sei es eine Wohnung. Unabhängig davon, ob man tatsächlich da wohnt.
Ist vollkommener Blödsinn und ich für meinen Teil käme da nie auf eine solche Idee, da auch nur einen Cent abzudocken. Und würde einen GEZ- Mann mit einem sanften Tritt in sein intelligentestes Körperteil zum Verschwinden animieren.
Aber mich interessieren eben mal Meinungen dazu.
Jürgen
Eben nicht.
Der GEZ- Hai, der die Diskusion im vergangenem Jahr auslöste, war der Meinung, das dieser Satz zutrifft:
Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
- wenn man das Gerät in die Laube/den Wohnwagen/den Bungalow hineinträgt.
Sitze man vor selbigen, wäre es ein transportables Gerät. Er war weiterhin der Meinung
...wenn eine solche Laube usw mit Stühlen, Tischen, einer Couch und einem Kühlschrank ausgerüstet sei, sei es eine Wohnung. Unabhängig davon, ob man tatsächlich da wohnt.
Ist vollkommener Blödsinn und ich für meinen Teil käme da nie auf eine solche Idee, da auch nur einen Cent abzudocken. Und würde einen GEZ- Mann mit einem sanften Tritt in sein intelligentestes Körperteil zum Verschwinden animieren.
Aber mich interessieren eben mal Meinungen dazu.
Jürgen