Ich habe den Verdacht, dass ich beim Tausch einer Festplatte in meinen PC vor einigen Tagen betrogen worden bin d.h. der Händler hat mir den Einbau einer neuen Festplatte berechnet und ich vermute, dass er aber die alte drin gelassen hat was alleine schon daran zu erkennen ist, dass das Herstellungsdatum bei 04/2006 liegt. Außerdem hat er mir eine defekte Festplatte mitgegeben welche die sein soll die bisher in meinem PC drin gewesen sein soll. Das kann aber nicht sein weil die Größe nicht stimmt. Nun möchte ich wissen, ob man anhand der Seriennumer eine Zuordnung zu einem Händler oder einer Person herstellen kann. BZW wie kann ich den allerletzten Beweis erbringen.
Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.556 Themen, 109.754 Beiträge
Wenn der Händler "betrogen" hat, setzt das doch voraus, dass er wissentlich! eine gebrauchte HDD eingesetzt hat. Das zu beweisen ist sicher schwer. Hat er dagegen einfach die nächst beste vom Stapel genommen, wäre das schon mal kein Vorsatz.
Sicher ist man nicht begeistert, wenn man etwas "neu" kauft und das dann schon im Einsatz war. Dennoch sollte man sich die Sachlage erst mal genau reinziehen, bevor der Anwalt einschreitet (Anfrage ist aber voll ok). Ansonsten könnte man sich da ganz schnell zum Affen machen, wenn man auf etwas pocht, das rechtlich ggf. so gar nicht existiert.
Der Streitwert ist in jedem Fall sehr gering (sicher nahe der Batatellgrenze oder gar darunter), da wäre eine höfliche Nachfrage beim Händler sicher noch die vielversprechendste Lösungsmöglichkeit.
Ich will hier keineswegs irgendwelche "unseriösen" Händler in Schutz nehmen, aber eine Platte in Plastikhülle vom Stapel ist etwas anderes, als eine in bombastisch, originalversiegelter Retailverpackung.
Beim Austausch/Reparatur innerhalb der Gewährleistung hat man ja auch nur Anspruch auf ein (gebrauchtes, repariertes) Ersatzgerät, dass funktioniert und der Vorbesitzer sonst pfleglich behandelt hat.
Sicher schmeckt auch mir das auch nicht immer, ist aber kaum zu ändern.
Bei HDDs sehe ich eine "Vornutzung" trotzdem kritisch. Der normale Betrieb/Abnutzung ist sicher weniger dramatisch (solange kein Consumer-Modell 24/7 betrieben wurde, dass dafür gar nicht ausgelegt war). Das könnte sich sogar positiv auswirken, da der "Härtetest" bereits durchlaufen wurde. Ein brandneue Platte kann dagegen auch schnell in den ersten 6 Monaten sterben.
Das größere Restrisiko liegt darin, wie oft die HDD schon mal (runter) gefallen ist. Selbst wenn sie problemlos funktioniert, könnten da winzige Teile abgeplatzt sein, die dann im Innenraum ein Restrisiko darstellen.
Gefährdet sind dann (nur) die eigenen Daten - und für deren regelmäßige Sicherung ist sowieso der Nutzer verantwortlich.
Gegen Händler wettern ist ok, wenn man es genau beweisen kann bzw. sich der ganzen Sachlage bewußt ist - notfalls auch mit Hilfe eines Anwaltes.