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News: Kostenfreie Vorstufe gefordert

Online-Petition gegen Abmahnwahn

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn eine Abmahngeschichte eine große Dimension kriegt und für ordentlich Schlagzeilen sorgt, dann hat der Abgemahnte eine gute Chance, eine Masse hinter sich zu kriegen. Glück haben auch abgemahnte Unternehmen, die über viel Kohle verfügen, um sich zur Wehr zu setzen.

Oder Abgemahnte, die selbst Anwälte sind und sich "preiswert" verteidigen können. Wenn es einen "kleinen" Webseiten-Betreiber erwischt, dann wird das schnell böse. Der kann mit "absurden" Gegenstandswerten leicht an die Wand gedrückt werden. Das finanzielle Risiko eines langjährigen Rechtsstreits ist meist zu hoch. Aus diesem Grund wurde jetzt die E-Petition " Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes" gestartet.

Der Hauptpetent Ferdinand Wenisch fordert, dass es bei Abmahnungen im Internet zukünftig eine für Beklagte kostenlose Vorstufe geben soll. Abmahner sollen mit Betroffenen zunächst "kostenlos" in Kontakt treten und ihnen den Grund für die Abmahnung mitteilen, damit die entsprechend reagieren und das Kritisierte beseitigen können. Aktuell haben bereits 3.134 Leute die Petition unterzeichnet. Damit sie im Bundestag diskutiert wird, braucht es gemäß E-Petitions-Richtlinien mindestens 50.000 Stimmen.

Das Mitzeichnen ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich: Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.

Michael Nickles meint: Ohne Wenn und Aber: es braucht eine Regulierung, um Massenabmahnungs-Geschäftsmodelle zu zerbrechen. Diese Petition ist gewisse eine gute Idee, ich gebe ihr allerdings kaum eine Chance. Pauschal eine "kostenlose" Vorstufe zu fordern, ist Quatsch.

Denn: nicht jede Abmahnung ist unberechtigt und für den "Geschädigten" entstehen zwangsläufig Kosten. Es kann schlichtweg keinen "Freibrief" für Rechtverletzungen im Internet geben. Allerdings braucht es eine Regulierung, damit auch Abgemahnte mit "geringen" finanziellen Mitteln eine Chance haben, sich ohne enormes Kostenrisiko wehren zu können.

Das Rezept, wie ein "faires Abmahnungsmodell" gebastelt werden kann, wird sich vermutlich allerdings kaum finden lassen.

Okay schuerhaken
Telemediengesetz Joerg69
REPI InvisibleBot „Es war doch mal eine ganze Zeitlang von einem Kompromiss die Rede, dass die...“
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Dass die erste Abmahnung grundsätzlich und immer kostenfrei sein sollte, halte ich für keine gute Idee, denn das wäre ein Freibrief für Rechtsverletzungen. So nach dem Motto mal sehen was geht.

Nur eben ist Deutschland leider eines der wenigen Länder dieser Welt, wenn nicht gar das Einzige, wo es eben nicht so ist.
In den meisten Fällen geht es doch weniger um die Einstellung des Grundes der Abmahnung, denn es sind vielfach wirklich nur an den Haaren herbeigezogene Bagatellen, sondern um die anwaltliche Abkassiererrei.
Also daher die erste Abmehnung immer kostenfrei, damit dem Abgemahnten die Möglichkeit geboten wird, sein Fehlverhalten einmal überhaupt zu erkennen und dann wenn berechtigt, abzustellen. Für eine etwaige Unterlassung kann ja dann auch ein Streitwert schon angekündigt werden.

Wetten, dass 90% aller Abmahnungen dann nicht stattfinden würden! Denn hier würden dann wirklich nur Fälle abgemahnt werden, wo für den Abmahner ein wirklicher Schaden entsteht und er auch die anwaltlichen Kosten der ersten Abmahnung mit Freuden tragen würde.
Schon krass. ... Prosseco