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News: Kostenfreie Vorstufe gefordert

Online-Petition gegen Abmahnwahn

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn eine Abmahngeschichte eine große Dimension kriegt und für ordentlich Schlagzeilen sorgt, dann hat der Abgemahnte eine gute Chance, eine Masse hinter sich zu kriegen. Glück haben auch abgemahnte Unternehmen, die über viel Kohle verfügen, um sich zur Wehr zu setzen.

Oder Abgemahnte, die selbst Anwälte sind und sich "preiswert" verteidigen können. Wenn es einen "kleinen" Webseiten-Betreiber erwischt, dann wird das schnell böse. Der kann mit "absurden" Gegenstandswerten leicht an die Wand gedrückt werden. Das finanzielle Risiko eines langjährigen Rechtsstreits ist meist zu hoch. Aus diesem Grund wurde jetzt die E-Petition " Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes" gestartet.

Der Hauptpetent Ferdinand Wenisch fordert, dass es bei Abmahnungen im Internet zukünftig eine für Beklagte kostenlose Vorstufe geben soll. Abmahner sollen mit Betroffenen zunächst "kostenlos" in Kontakt treten und ihnen den Grund für die Abmahnung mitteilen, damit die entsprechend reagieren und das Kritisierte beseitigen können. Aktuell haben bereits 3.134 Leute die Petition unterzeichnet. Damit sie im Bundestag diskutiert wird, braucht es gemäß E-Petitions-Richtlinien mindestens 50.000 Stimmen.

Das Mitzeichnen ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich: Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.

Michael Nickles meint: Ohne Wenn und Aber: es braucht eine Regulierung, um Massenabmahnungs-Geschäftsmodelle zu zerbrechen. Diese Petition ist gewisse eine gute Idee, ich gebe ihr allerdings kaum eine Chance. Pauschal eine "kostenlose" Vorstufe zu fordern, ist Quatsch.

Denn: nicht jede Abmahnung ist unberechtigt und für den "Geschädigten" entstehen zwangsläufig Kosten. Es kann schlichtweg keinen "Freibrief" für Rechtverletzungen im Internet geben. Allerdings braucht es eine Regulierung, damit auch Abgemahnte mit "geringen" finanziellen Mitteln eine Chance haben, sich ohne enormes Kostenrisiko wehren zu können.

Das Rezept, wie ein "faires Abmahnungsmodell" gebastelt werden kann, wird sich vermutlich allerdings kaum finden lassen.

Crazy Eye Coala69 „moin der Vergleich würde stimmen, wenn a. du dich notfalls versichern könntest...“
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der Vergleich würde stimmen, wenn

a. du dich notfalls versichern könntest


was hat eine versicherung mit den Vergleich zu tun, es gibt auch keine "gehe nicht in den Knast karten", bei den du dich gegen fahrlässiges illegales handeln schützen kannst ;)

b. du einen Gutachter einschalten kannst der den Schaden festlegt

Ist bei Firmen nicht immer leicht, grade bei ideelen Werten wie einnahmeverlust - aber wie gesagt übern preis kann man meist reden ;) Viel mehr einfluß hast du aber nicht als in der Gerichtsverhandlung, den da bist du auch meist auf die Kalkulation der gegenseite angewiesen udn kansnt sie mit deinen eigenen theorien schwächen. Ein vergleich ist ja auch nichts was man annehmen muss.

Das es auch berechtigte Forderungen gibt stimmt, aber wie groß ist deren Anteil mit einem wirklichen Schaden der über die Löschung eines Beitrages oder ähnliches hinausgeht ?

Sehr hoch, über die wenigsten wird nur diskutiert ;) Da eigl. ja keine allerweltsachen kommen, und du wirst das Internet auch kaum gesondert behandeln können was auch noche ine schwächung der sache ist.
Okay schuerhaken
Telemediengesetz Joerg69
Schon krass. ... Prosseco