Die Bedeutung eine Lizenz wird einem manchmal erst nach dem Kauf klar: Sehr oft steht diese erst im Klein-/Viel-gedrucketen bei der Installation. Dann ist aber das Geld oft schon weg.
Im Zweifelsfalle würde ich - Laie, Bauchgefühl - sagen, dass die Angabe beim Kauf gilt. Wenn dort keine klare Einschränkung aufgeführt ist, kann sie nachträglich, wenn das Geld weg ist, auch nicht mehr aufindoktriniert werden. Um potentielle Kunden aber nicht zu verschrecken wird diese beim Kauf oft nur sehr kryptisch, wenn überhaupt angegeben. Erst nach dem ersten Verdienst würde man die Kuh gerne nochmal melken.
Jetzt ist es aber so, dass in Zeiten des Internet oft eine Registrierung/Freischaltung zum ordnungsgemäßen Betrieb des Produkts unumgänglich ist. (So würde ich mich nicht wundern, wenn bald irgendwo eine Zuordnung von eindeutiger ComputerId und Name/Adresse zum Verkauf angeboten würde, aber das ist ja wieder ein anderes Thema...). Und da läuft es ja oft so, dass die Computer-Id (mehr oder weniger verschlüsselt) an den Server des Herstellers geschickt wird und dieser dann die Freischaltung genehmigt oder ablehnt. Ist ein Computer dann defekt, kann es vorkommen, dass die Neuinstallation des erworbenen Produkts dann problematisch wird.
Gibt es da so etwas wie eine feste Bedeutung bei Begriffen wie 'Single-user'-Lizenz? Bedeutet das, dass diese Lizenz auf mich als Person lizensiert ist. Dann müsste man die Software doch auch auf allen eigenen Rechnern installieren dürfen, oder?
In letzter Zeit habe ich öfter mal den Begriff 'Family-pack' gesehen. Damit dürfen alle Familienmitglieder die Software nutzen. Nur: Wer sind denn Familienmitglieder? Eltern/Kinder/Enkel, Geschwister, Onkel/Tanten? Müssen sie im gleichen Haushalt wohnen? Könnte man theoretisch eine etwas teurere Software kaufen und als Weihnachtsgeschenk sozusagen Kopien von dieser an die einzelnen Familienmitglieder versenden, der UrUrgroßvater sozusagen seine ganze Nachkommenschaft damit versorgen?
Und wenn wir schon beim Thema sind: Kann man in Deutschland selbsterworbene Lizenzen immer an andere abtreten? Muss der Hersteller darüber nur informiert werden oder dem auch explizit zustimmen? Stirbt der Eigentümer, gehen die Rechte dann an den Erben über?
Grüße,
Mdl
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Ob Microsoft bei seinem Family-Pack nun noch irgendwelche Verwandschaftverhältnisse in den AGBs festgeschreiben hat, kann ich dir auch nicht sagen: ich hab' die noch nicht gelesen.
Ich hatte vor, mir dieses Windows 7 Family Pack zu kaufen und zwei der Lizenzen an einem meiner Neffen und seinen Vater zu verschenken.
Da wir nicht im selben Ort wohnen, hatte ich bei Microsoft nachgefragt, ob das erlaubt ist.
Laut Microsoft gilt dieses Family Pack nur, wenn es ein gemeinsamer Haushalt ist.
Hier mal der Wortlaut der E-Mail:
"Die Windows 7 Family Pack Edition stellt ein Ausnahmeprodukt dar.
Nur dieses Betriebssystem kann auf bis zu 3 Rechnern installiert werden,
alle anderen Betriebssysteme dürfen immer nur auf einem Rechner
installiert sein.
Lizenzbedingung hierfür ist jedoch, dass alle 3 Rechner ausschließlich
im privaten Haushalt genutzt werden und alle 3 Rechner im gleichen
Haushalt stehen.
Eine Lizenzsplittung ist grundsätzlich verboten. Es ist daher nicht
möglich, eine Windows 7 Family Pack Lizenz auf verschiedene Haushalte zu
verteilen."
Ich denke, das ist eindeutig.
Obwohl, streng genommen müsste das auch in einer WG erlaubt sein.
Von Verwandtschaft wurde ja nichts in der E-Mail geschrieben, auch wenn es "Family" heißt. ;-)
Ich hatte vor, mir dieses Windows 7 Family Pack zu kaufen und zwei der Lizenzen an einem meiner Neffen und seinen Vater zu verschenken.
Da wir nicht im selben Ort wohnen, hatte ich bei Microsoft nachgefragt, ob das erlaubt ist.
Laut Microsoft gilt dieses Family Pack nur, wenn es ein gemeinsamer Haushalt ist.
Hier mal der Wortlaut der E-Mail:
"Die Windows 7 Family Pack Edition stellt ein Ausnahmeprodukt dar.
Nur dieses Betriebssystem kann auf bis zu 3 Rechnern installiert werden,
alle anderen Betriebssysteme dürfen immer nur auf einem Rechner
installiert sein.
Lizenzbedingung hierfür ist jedoch, dass alle 3 Rechner ausschließlich
im privaten Haushalt genutzt werden und alle 3 Rechner im gleichen
Haushalt stehen.
Eine Lizenzsplittung ist grundsätzlich verboten. Es ist daher nicht
möglich, eine Windows 7 Family Pack Lizenz auf verschiedene Haushalte zu
verteilen."
Ich denke, das ist eindeutig.
Obwohl, streng genommen müsste das auch in einer WG erlaubt sein.
Von Verwandtschaft wurde ja nichts in der E-Mail geschrieben, auch wenn es "Family" heißt. ;-)