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Lizenz-Bedeutungen: SingleUser, Family Pack, ...

Mdl / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bedeutung eine Lizenz wird einem manchmal erst nach dem Kauf klar: Sehr oft steht diese erst im Klein-/Viel-gedrucketen bei der Installation. Dann ist aber das Geld oft schon weg.

Im Zweifelsfalle würde ich - Laie, Bauchgefühl - sagen, dass die Angabe beim Kauf gilt. Wenn dort keine klare Einschränkung aufgeführt ist, kann sie nachträglich, wenn das Geld weg ist, auch nicht mehr aufindoktriniert werden. Um potentielle Kunden aber nicht zu verschrecken wird diese beim Kauf oft nur sehr kryptisch, wenn überhaupt angegeben. Erst nach dem ersten Verdienst würde man die Kuh gerne nochmal melken.

Jetzt ist es aber so, dass in Zeiten des Internet oft eine Registrierung/Freischaltung zum ordnungsgemäßen Betrieb des Produkts unumgänglich ist. (So würde ich mich nicht wundern, wenn bald irgendwo eine Zuordnung von eindeutiger ComputerId und Name/Adresse zum Verkauf angeboten würde, aber das ist ja wieder ein anderes Thema...). Und da läuft es ja oft so, dass die Computer-Id (mehr oder weniger verschlüsselt) an den Server des Herstellers geschickt wird und dieser dann die Freischaltung genehmigt oder ablehnt. Ist ein Computer dann defekt, kann es vorkommen, dass die Neuinstallation des erworbenen Produkts dann problematisch wird.

Gibt es da so etwas wie eine feste Bedeutung bei Begriffen wie 'Single-user'-Lizenz? Bedeutet das, dass diese Lizenz auf mich als Person lizensiert ist. Dann müsste man die Software doch auch auf allen eigenen Rechnern installieren dürfen, oder?

In letzter Zeit habe ich öfter mal den Begriff 'Family-pack' gesehen. Damit dürfen alle Familienmitglieder die Software nutzen. Nur: Wer sind denn Familienmitglieder? Eltern/Kinder/Enkel, Geschwister, Onkel/Tanten? Müssen sie im gleichen Haushalt wohnen? Könnte man theoretisch eine etwas teurere Software kaufen und als Weihnachtsgeschenk sozusagen Kopien von dieser an die einzelnen Familienmitglieder versenden, der UrUrgroßvater sozusagen seine ganze Nachkommenschaft damit versorgen?

Und wenn wir schon beim Thema sind: Kann man in Deutschland selbsterworbene Lizenzen immer an andere abtreten? Muss der Hersteller darüber nur informiert werden oder dem auch explizit zustimmen? Stirbt der Eigentümer, gehen die Rechte dann an den Erben über?

Grüße,

Mdl

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Andreas42 Mdl „Lizenz-Bedeutungen: SingleUser, Family Pack, ...“
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Hi!

Stirbt der Eigentümer, gehen die Rechte dann an den Erben über?
Dies ist ein Thema, auf das ich auch erst vor wenigen Tagen online gestoplert bin. Soweit ich das Thema als Laie (was Rechtsfragen angeht) überblicke, hat man sich hier generell von Rechts wegen noch keine Gedanken gemacht. Hochgekommen ist diese Frage allerdings im Zusammenhang mit PINs von Onlinekonten, DSL-Zugängen usw..

Meiner Meinung nach, gehen die Rechte an die Erben über. Das Problem ist allerdings, wie diese auf Onlinezugänge zugreifen sollen (um neue Adressen und Ansprechpartner einzutragen), ohne das Sie die Passwörter und Zugangscodes kennen. Sie können sie ja i.d.R. noch nichteinmal anfordern, weil sie nicht auf die verknüpften Emailpostfächer zugreifen können, wenn diese nur mit Passwort zu erreichen sind.

Was die Single-User-Lizenz angeht. Die übliche deutsche Übersetzung ist AFAIK nicht "Einzelanwender-Lizenz" sondern "Einzelplatz-Lizenz". Ansonsten vergleiche ich das für mich immer mit den Versicherungstarifen bei den Autos. Auch wenn ich mehrere Autos besitze, aber immer nur eines davon Fahre, benötige ich trotzdem für jedes Auto eine Versicherung. Zumindest ist mir bei der normalen KFZ-Versicherung kein Tarif bekannt, der sich gleich über mehrere Fahrzeuge erstreckt, wenn ich sicherstelle, dass ich immer nur eines davon nutze.

Im Softwarebereich ist die Einzelplatz-Lizenz der Normalfall. Wenn ein Hersteller, die Installation auf mehreren Rechnern erlaubt, wenn der User immer nur gleichzeitig einen nutzt, dann wird das explizit vom Hersteller beworben (bzw. auch in der AGB aufgeführt). Aus dem Stehgreif kenne ich da aktuell nur die Ultraedit-Lizenz (ein Editor für Programmierer).

Was "Familie-Paket" angeht, so ist das AFAIK einfach einfach ein "Paket" mit drei Einzelplatzlizenzen. "Familie" klingt als besser, als "Tribble" - ausserdem würden StarTrek-Fans da einen schnurrenden Fellknäul in der Packung erwarten. ;-)
Ob Microsoft bei seinem Family-Pack nun noch irgendwelche Verwandschaftverhältnisse in den AGBs festgeschreiben hat, kann ich dir auch nicht sagen: ich hab' die noch nicht gelesen.

Die Idde, dass ein Familiengründern mit einer Lizenz seine 4 Kinder (+ Recnhner der Eheoartner) und alle Enkelkinder versorgen kann ist sicherlich verlockend. Für solche Familienmanager-Aufgaben, stellt Microsoft sicherlich die passenden Unternehmenslizenzenbereit.

Ich habe mich auch schon gefragt, was passieren würde, wenn eij PC hersteller einen "24h Vorort-Service, egal wo sie sind" anbieten würde und er seine Rechner an die Astronauten der Nase verkauft. Falls der Rechner dann auf der ISS kaputt geht, dürfte das interessant werden...

Ganz generell kann jeder Hersteller das mit seinen Lizenzmodellen anstellen, was er will und reinschreiben was ihm passt. Dummerweise dürften die Verkaufsleute das Ergebnis dann so nennen wie sie wollen, es sei den die Anwälte reissen ihnen rechtzeitig die Füller aus der Hand. Wenn die Anwälte eine durchgezechte Nacht hinter sich haben, dann steht halt hinterher "Familiengrosspackung" auf der Schachtel, obwohl nur drei Stück drin sind.

Bis dann
Andreas

Mir faellt gerade kein bloeder Spruch ein, der mich ueber alle anderen erhebt.
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