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"Kosten zahlt der Falschparker"

user_268950 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich stelle mich wenn ich meine Mama besuchen gehe, meistens auf den nahegelegenen Parkplatz eines Altenheims, weil da zum einen grundsätzlich niemand steht, und zum anderen nicht explizit dransteht, dass ich da nicht parken dürfte. Heute habe ich an meiner Rückscheibe einen schlampig abgschnittenen Papierfetzen gefunden, auf dem steht:

"Kosten zahlt der Falschparker. Die Kosten für die Abmahnung und -sofern erforderlich- das gerichtliche Verfahren muss der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus §9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und macht die Kosten beim Gegner geltend."

Erstmal habe ich nur geschmunzelt a lá "Haha witzig, ihr Affen", aber langsam geht mir ein bisschen die Muffe, ob da nicht doch was auf mich zukommen könnte. Bei meinem mageren Zivi-Sold tut so ziemlich alles weh.

Schonmal danke für Antworten,

der Tim

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Crazy Eye Andreas42 „Das ist natürlich mehr als starker Tobak!“
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Das bedeutet ja im Klartext, dass man noch nicht einmal mehr auf privaten Parklätzen Drehen darf, wenn man sich verfahren hat!

Wobei er da vermutlich rechtlich wenig chnanchen hat wenn es hart auf hart kommt, hier ging es ja darum ob der versuch dies zu tun schon betrügerisch ist.
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