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"Kosten zahlt der Falschparker"

user_268950 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich stelle mich wenn ich meine Mama besuchen gehe, meistens auf den nahegelegenen Parkplatz eines Altenheims, weil da zum einen grundsätzlich niemand steht, und zum anderen nicht explizit dransteht, dass ich da nicht parken dürfte. Heute habe ich an meiner Rückscheibe einen schlampig abgschnittenen Papierfetzen gefunden, auf dem steht:

"Kosten zahlt der Falschparker. Die Kosten für die Abmahnung und -sofern erforderlich- das gerichtliche Verfahren muss der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus §9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und macht die Kosten beim Gegner geltend."

Erstmal habe ich nur geschmunzelt a lá "Haha witzig, ihr Affen", aber langsam geht mir ein bisschen die Muffe, ob da nicht doch was auf mich zukommen könnte. Bei meinem mageren Zivi-Sold tut so ziemlich alles weh.

Schonmal danke für Antworten,

der Tim

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out-freyn jueki „Wenn Du in einem wie auch immer ausgewiesenen Parkverbot stehst und ein...“
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Wenn Du in einem wie auch immer ausgewiesenen Parkverbot stehst und ein amtliches Knöllchen bekommst, mußt Du zahlen. Denn darauf sind die Zahlungsmodalitäten festgelegt.
Irgend ein beliebiger Notizzettel ist hingegen rechtlich wirkungslos.


Wer sollte denn wegen Parkens auf Privatgrund (!) ein amtliches Knöllchen ausstellen? Es gibt rechtlich kein Falschparken (= öffentliches Recht) auf Privatgrund - es gibt nur die privatrechtliche Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, siehe unten.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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