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Online-Handel

ReinerFWHV / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hat irgendjemand aus der großen Computergemeinde schon Erfahrung, negativ oder positiv, mit dem shop-africa in München gemacht? Hab da ein schlechtes Gefühl!

Olaf19 Max Payne „Hallo Olaf, die Ausnahmen sind in 312d BGB geregelt. Um gleich mal die Spannung...“
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Stimmt, das wird in Abs. 1 implizit so gesagt. Der ganze Paragraph ist übrigens recht interessant:

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind

Ich nehme stark an, dass damit CDs und DVDs gemeint sind? D.h. wenn bei Amazon innerhalb von 14 Tagen "Geschmacksretouren" möglich sind - also keine Reklamationen! - dann ist das eine freiwillige Kulanzleistung?

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden

Würde das bedeuten, dass ein gewerblicher Händler bei ebay den 14-Tage-Widerruf dadurch ausschließen kann, dass er als Angebotsform die Auktions statt - wie meist üblich - den Sofortkauf wählt? Oder sind die Ebay-Auktionen keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzgebers?

Wegen des Domainverkaufs, siehe unten - auf den Preis hatte ich gar nicht geachtet. Ich hatte nur gesehen, dass die Domain überhaupt zum Verkauf steht und fand das nicht soo vertrauenerweckend. Spricht ja eher dafür, dass das Geschäft langsam ausläuft...

CU
Olaf