Hat irgendjemand aus der großen Computergemeinde schon Erfahrung, negativ oder positiv, mit dem shop-africa in München gemacht? Hab da ein schlechtes Gefühl!
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Hi!
Wodurch kommt das schlechte Gefühl bei dir zustande? Hast du einen Einkauf getätigt oder Negatives im Netz gefunden? (Ich kenne den Laden nicht.)
Bis dann
Andreas
Hi! Vorkasse/nur Handynummer und dann Postfach/dasd stört mich. Bis dann reiner
Ein Impressum hat die Seite schon:
http://www.shopafrica.de/contact.php
Da steht zwar "postlagernd", die vollständige Hausanschrift ist aber angegeben. Wahrscheinlich wollte er sich die Gebühren für ein Postfach sparen.
Ob eine Handynummer im Impressum ausreicht oder nicht, scheint nach wie vor umstritten zu sein: http://www.affiliates.de/forum/ftopic13590.html
Wie all dem auch immer sei - entscheidend ist ja nicht, was der Gesetzgeber sagt, sondern du musst dich mit dem Shop wohlfühlen. Ehrlich gesagt, ich würde da eher nicht kaufen. Hinzu kommt noch - Kleidung möchte man doch gern vor Ort sehen und anfühlen, das kann man im Versandhandel nicht, und das Getüddel mit der Zurückschickerei ist auch nicht gerade erfreulich.
Ich will dem Laden nicht unrecht tun, der muss keinesfalls unseriös sein. Nach allen Fakten, die uns bis jetzt bekannt sind, würde ich darauf tippen, dass da jemand von zuhause aus arbeitet. Das ist für sich genommen nichts Schlechtes, nur - wenn du den nicht persönlich kennst, weißt du nicht wie zuverlässig der ist.
CU
Olaf
Ist das dieser hier:
http://www.shopafrica.de/agbs.php
So ganz spontan stolpere ich über diverse Schreibfehler und über diesen Passus:
2. Kauf auf Probe
Bei Shopafrica kaufen Sie auf Probe, d.h., Artikel die Ihnen nicht gefallen,
können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen zurückgeben.
Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der 7-tägigen Rückgabefrist wirksam.
Müssten das im Versandhandel nicht 14 Tage sein - oder gelten bei Kleidungsstücken abweichende Regelungen?
Bestellung per Nachnahme oder gar Vorkasse ist natürlich auch nicht jedermanns Geschmack, auf der anderen Seite kann ich jeden Händler verstehen, der keinen Bock hat, ständig seinem Geld hinterher zu rennen.
CU
Olaf
die 14 tage gelten auch für den shop africa ;)
Es geht nicht um den Shop, es geht um die Warenart.
Wenn ich frischen Fisch kaufe, kann ich auch nicht nach 14 Tagen reklamieren, dass er jetzt vergammelt ist.
CU
Olaf
ja, und bei Kleidung gelten 14 tage ich hab das schon mit bezug zu den Shop beantwortet.
Hallo Olaf,
die Ausnahmen sind in § 312d BGB geregelt. Um gleich mal die Spannung rauszunehmen: Kleidung gehört - da sie nicht leicht verderblich ist - nur dazu, wenn es sich um Maßanfertigungen handelt.
Stimmt, das wird in Abs. 1 implizit so gesagt. Der ganze Paragraph ist übrigens recht interessant:
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
Ich nehme stark an, dass damit CDs und DVDs gemeint sind? D.h. wenn bei Amazon innerhalb von 14 Tagen "Geschmacksretouren" möglich sind - also keine Reklamationen! - dann ist das eine freiwillige Kulanzleistung?
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden
Würde das bedeuten, dass ein gewerblicher Händler bei ebay den 14-Tage-Widerruf dadurch ausschließen kann, dass er als Angebotsform die Auktions statt - wie meist üblich - den Sofortkauf wählt? Oder sind die Ebay-Auktionen keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzgebers?
Wegen des Domainverkaufs, siehe unten - auf den Preis hatte ich gar nicht geachtet. Ich hatte nur gesehen, dass die Domain überhaupt zum Verkauf steht und fand das nicht soo vertrauenerweckend. Spricht ja eher dafür, dass das Geschäft langsam ausläuft...
CU
Olaf
Da gibts ein Urteil vom Landgericht Memmingen (AZ: 1H O 1016/04). Auszug:
"Der Kauf von Waren über das Internet stellt einen Fernabsatzvertrag gem. § 312 b I BGB dar. Damit haben Verbraucher bei derartigen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufs- oder Rückgaberecht (§ 312 d I BGB). Die hiervon für Versteigerungen i.S. des § 156 BGB gegebene Ausnahme (§ 312 d IV Nr. 5 BGB) greift zur Überzeugung der Kammer nicht ein, weil die hier vorgenommenen Veräußerungen über die Internet-Plattform eBay sich nicht als Versteigerung i.S. des § 156 BGB darstellen."
Wenn man bei der Denic nachschaut, bekommt man noch detailliertere Infos - bei Domaintools steht nur der administrative Ansprechpartner. Der Name des Domaininhabers ist identisch mit dem Shop-Inhaber, allerdings liegen zwischen seiner Adresse und der des Shops einige 100 Kilometer...
Interessant ist aber die Info, dass die Domain zum Verkauf steht. Wohl eher ein Grund, die Einkaufsaktivitäten etwas einzuschränken - es sei denn, man spekuliert auf einen Räumungsausverkauf *g*.
Reiner: Falls du doch dort kaufen willst, solltest du dich im Vorwege unbedingt mit dem Inhaber in Verbindung setzen und um Aufklärung der Ungereimtheiten bitten. In jedem Fall würde ich dort nicht zu viel Geld anlegen...!
CU
Olaf
Ob man bei dem angegebenen Kaufpreis von einem ernstgemeinten Angebot ausgehen kann? Das ist irgendwie vergleichbar mit einem Fußballverein, der einem Spieler ein 100-Mio-€-Preisschild anhängt... ;)