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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

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Sovereign Sylvia Olaf19 „Stichwort Abmeldung - weiß da einer genau Bescheid?“
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Hi Olaf,

erstmal schönen Dank für's "@Silvia - hi, schön dass du wieder da bist!".

Dann zu deinem "Weiß von euch jemand etwas darüber, das würde mich wirklich interessieren.":
Auf http://www.gez.de/online_service/abmelden/ gibt es 2 Links zu entsprechenden Abmeldeformularen (PDF), und auf denen steht nix davon, dass entsprechend Entsorgungsnachweise beizufügen sind. Also gehe mal davon aus, dass die GEZ solche Nachweise verlangt, um bockig zu sein und vorgeblich den Wahrheitsgehalt der Abmeldung überprüfen zu können (wäre das nicht toll, wenn die GEZ bei einer Abmeldung auch noch 'ne Abwrackprämie zahlte?); das ist wohl mehr als Einschüchterung für die ängstlichen Gemüter unter den Ex-Zahlern-in-spe gedacht. Das wird auch in einem Forum-Beitrag bestätigt, der sehr interessant ist zu lesen (auch wenn er etwas länger ist) und gefunden werden kann unter http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905
Auch dort kann man nachlesen, dass es für eine Nachweispflicht keinerlei rechtliche Grundlage gibt (und der Beitrag klingt seriös genug, dass ich dem erst mal glaube).

Weiter Links:
http://www.gez-abschaffen.de/MeineAbmeldung.htm
http://olbertz.de/blog/2005/06/14/erfolgreich-bei-der-gez-abmelden/comment-page-4/

Alles gefunden bei Google unter dem Stichwort "GEZ-Abmeldung".

Damit erst mal HAND

Sylvia

Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson