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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Olaf19 onkel beffen „Selbst Olaf ist sauer :- Es ist mit Scheißegal wie sich der ÖR finanziert,...“
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Ja - selbst ich bin sauer :-)

Was die Finanzierung angeht: Die ÖR-Sender machen ja jetzt schon viel viel mehr Werbung als noch vor 20, 30 Jahren. Noch mehr Werbung oder gar eine Komplettfinanzierung darüber wäre rundfunkrechtlich nicht vorstellbar. Diese Sender sollen ja möglichst unabhängig von privatwirtschaftlichen Zuwendungen sein, deswegen auch das Zahlungsmodell mit der GEZ.

Bis hierhin auch alles schön und gut. Nur, das Rundfunkrecht sieht auch vor, dass nur diejenigen zahlen sollen, die am Rundfunk auch teilnehmen. D.h. es ist mein gutes Recht, meine Geräte abzuschaffen und abzumelden und keine GEZ mehr zu zahlen - genau so habe ich es im Herbst 2000 praktiziert.

Die GEZ hat mir damals sogar noch ungefragt und unaufgefordert den von mir im voraus gezahlten Restbetrag für Oktober - Dezbember 2000 zurückerstattet!

Nun kommt der Staat und sagt, April April, ab 2007 darfst du wieder zahlen, scheißegal ob du Rundfunkgeräte hast...

Gut, dann soll man sagen, die ÖRA sind im öffentlichen Allgemeininteresse, dann sollen eben alle zahlen. Aber so ist es ja nicht, auf dem Papier zahlen weiterhin nur die Rundfunkteilnehmer und eben nicht alle, nur dass jetzt plötzlich eine Teilmenge des Personenkreises der Rundfunk-Abstinenzler per Federstrich zu Rundfunkteilnehmern umdeklariert wird.

Das ist ein ziemlich dreister Betrug und ein unverschämter Griff in den Geldbeutel von Privatleuten wie mir, die sich ganz bewusst gegen eine Teilnahme am Rundfunk entschieden haben - und dann bitte auch nicht dafür mitbezahlen wollen.

CU
Olaf

Verschlüsselung Olaf19
70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson